OGH 9ObA189/89 (RS0040994)

OGH9ObA189/8930.8.1989

Rechtssatz

Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und Schadenersatzansprüchen (hier aus vorsätzlicher Schadenszufügung). (§ 48 ASGG).

Normen

ZPO §391 Abs3 C

9 ObA 189/89OGH30.08.1989
9 ObA 248/91OGH26.02.1992

Beisatz: Hier: Fahrlässigkeit außerhalb des DHG. (T1) Veröff: SZ 65/29 = JBl 1992,805

9 ObA 215/92OGH21.10.1992

Veröff: SZ 65/134

9 ObA 162/93OGH08.09.1993

Beisatz: § 48 ASGG (T2)

8 ObA 238/95OGH20.04.1995

nur: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und Schadenersatzansprüchen. (T3); Beisatz: Im Falle der absichtlichen Schadenszufügung wird die Zulässigkeit eines Teilurteils verneint. (T4); Beis wie T2

9 ObA 214/97dOGH26.11.1997

Beis wie T4; Beisatz: Mit der bloßen Behauptung der absichtlichen Schadenszufügung kann die Erlassung eines Teilurteils durch den beklagten Arbeitgeber so lange nicht verhindert werden, als noch nicht feststeht, ob überhaupt und mit welcher Schuldform ein Schaden vom Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zugefügt wurde, weil dies der Prozessökonomie und dem sozialen Zweck des Teilurteils zur raschen Realisierung einer Arbeitnehmerforderung zuwiderliefe. (T5)

9 ObA 386/97yOGH17.12.1997

nur T3; Beis wie T4; Beis wie T5

9 ObA 393/97bOGH17.12.1997

nur T3; Beis wie T5

9 ObA 181/98bOGH19.08.1998

nur T3; Beis wie T5; Beisatz: Kein rechtlicher Zusammenhang im Sinn § 391 Abs 3 ZPO selbst wenn die aus einem Verhalten des Arbeitnehmers bei Erbringung seiner Arbeitsleistung resultiert. (T6)

9 ObA 305/98pOGH23.12.1998

nur T3

9 ObA 354/98vOGH20.01.1999

nur T3; Beis wie T5

9 ObA 218/02bOGH12.02.2003

nur T3; Beis wie T4; Beis wie T5

9 ObA 59/04yOGH26.05.2004

Vgl

9 ObA 132/08iOGH25.11.2008

Auch; Beisatz: Hier: Gegenforderungen für angeblich unzulässige Privatfahrten sind - unabhängig davon, ob es sich um Schadenersatz- oder Verwendungsansprüche handelt - keine konnexen Gegenforderungen. (T7)

9 ObA 98/13xOGH26.11.2013

Auch; Beis wie T6; Beisatz: Die Verneinung des rechtlichen Zusammenhangs ist unabhängig davon, ob ein deliktisches Verhalten des Arbeitnehmers oder ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorliegt. (T8)

9 ObA 10/14gOGH29.04.2014
8 ObA 67/15hOGH26.02.2016

Auch; Beisatz: Es besteht kein rechtlicher Zusammenhang im Sinn des § 391 Abs 3 ZPO zwischen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers und einer eingewendeten Schadenersatzforderung des Arbeitgebers, selbst wenn sie aus einem Verhalten des Arbeitnehmers bei Erbringung seiner Arbeitsleistung resultiert. Auch der Umstand, dass der Schaden durch vorsätzliches Fehlverhalten herbeigeführt wurde, begründet keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und den als Gegenforderung eingewendeten Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers. (T9)

Dokumentnummer

JJR_19890830_OGH0002_009OBA00189_8900000_002

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