European Case Law Identifier: ECLI:AT:OGH0002:2016:008OBA00067.15H.0226.000
Spruch:
Begründung
Rechtliche Beurteilung
1.
Deixler-Hübner Fasching Konecny Rechberger Rechberger 4
Auch der Umstand, dass der Schaden durch vorsätzliches Fehlverhalten herbeigeführt wurde, begründet keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und den als Gegenforderung eingewendeten Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers.
2. Wurde nicht bewiesen, dass für den einen Vertragspartner aus dem Erklärungsverhalten des anderen eine vom Wortlaut des Vertrags abweichende Erklärungsbedeutung zu erschließen war, ist die Absicht der Parteien im Rahmen der rechtlichen Beurteilung allein aus dem Vertrag nach dem objektiven Aussagewert des Textes und dem Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung im Zusammenhalt mit dem Zweck der Vereinbarung zu ermitteln (RIS‑Justiz RS0017833). Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt eine „Vertragslücke“, also eine planwidrige Unvollständigkeit der vertraglichen Regelung voraus (RIS‑Justiz RS0017829). Hier entspricht die Das Revisionsvorbringen führt zu alledem hauptsächlich Aussagen von Vorstandsmitgliedern ins Treffen, vermag sich aber auf Feststellungen nicht zu berufen.
3.
4.
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