Rechtssatz
Wie sich zu § 235 Abs 5 ZPO aus den EB zur Regierungsvorlage der ZVN 1981 (669 BlgNR 15 GP 52 f zu Z 31, 235 ZPO) ergibt, wollte der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung - welche gemäß Art XVII § 2 Abs1 Z 3 der ZVN 1983 auf alle nach dem 30.04.1983 gestellten Anträgen bzw Begehren Berichtigungsantrag anzuwenden ist - jene häufigen Fälle treffen, in denen Fehler bei der Bezeichnung einer Partei - vor allem der beklagten Partei - vom Beklagten schikanös als Grundlage für eine Bestreitung der Klagelegitimation herangezogen werden, indem davon ausgegangen wird, Partei sei jemand anderer als der, der eindeutig gemeint ist, und dieser andere, auf den die unkorrekte Bezeichnung zufällig paßt, sei eben nicht als Kläger oder Beklagter legitimiert.
Normen
ZPO idF des ArtIV Z39 der ZVN 1983 BGBl 1983/135 §235 Abs5 B1
14 ObA 45/87 | OGH | 06.05.1987 |
Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1) |
3 Ob 557/91 | OGH | 23.10.1991 |
Vgl auch; Veröff: ecolex 1992,243 |
9 ObA 179/97g | OGH | 28.01.1998 |
nur: Wie sich zu § 235 Abs 5 ZPO aus den EB zur Regierungsvorlage der ZVN 1981 (669 BlgNR 15 GP 52 f zu Z 31, 235 ZPO) ergibt, wollte der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung - welche gemäß Art XVII § 2 Abs1 Z 3 der ZVN 1983 auf alle nach dem 30.04.1983 gestellten Anträgen bzw Begehren Berichtigungsantrag anzuwenden ist - jene häufigen Fälle treffen, in denen Fehler bei der Bezeichnung einer Partei - vor allem der beklagten Partei - vom Beklagten schikanös als Grundlage für eine Bestreitung der Klagelegitimation herangezogen werden. (T2) |
6 Ob 128/13m | OGH | 28.11.2013 |
Vgl; nur T2; Beisatz: Allgemein neigt die Rechtsprechung infolge der Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft zu äußerster Großzügigkeit bei der Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung. (T3) |
2 Ob 212/20w | OGH | 26.05.2021 |
Beisatz: Hier: Aus der Klagserzählung geht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise hervor, dass der Kläger die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Motorrads richten wollte. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0040OB00365_8400000_001
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