Artikel 17
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in der Republik Österreich
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder solche, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, genießen nur die in Artikel 10, Artikel 12 Abs. 1 lit. a, b, c und d und Artikel 15 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, b, c und e angeführten Vorrechte und Befreiungen.
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2023
Gesetzesnummer
20012251
Dokumentnummer
NOR40252754
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)