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BaSAG – Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.5.2021

1. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 98/2014 kundgemacht. 2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 237/2022 angepasst.

BaSAG § 0

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Kurztitel

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 98/2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2021

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.05.2021

Abkürzung

BaSAG

Index

37/02 Kreditwesen

Langtitel

Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG)

StF: BGBl. I Nr. 98/2014 (NR: GP XXV RV 361 AB 437 S. 55 . BR: AB 9298 S. 837 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0059 , 32014L0065 ]

Änderung

BGBl. I Nr. 117/2015 (NR: GP XXV RV 686 AB 751 S. 83 . BR: 9404 AB 9415 S. 844.)

[CELEX-Nr.: 31997L0009 , 32014L0049 ]

BGBl. I Nr. 127/2015 (NR: GP XXV RV 796 AB 824 S. 98 . BR: AB 9464 S. 846 .)

BGBl. I Nr. 159/2015 (NR: GP XXV RV 898 AB 909 S. 107 . BR: AB 9492 AB 9500 S. 849 .)

[CELEX-Nr.: 32014L0017 ]

BGBl. I Nr. 118/2016 (NR: GP XXV RV 1335 AB 1391 S. 158 . BR: 9671 AB 9690 S. 863.)

[CELEX-Nr.: 32015L0849 ]

BGBl. I Nr. 107/2017 (NR: GP XXV RV 1661 AB 1728 S. 190 . BR: 9823 AB 9846 S. 870.)

[CELEX-Nr.: 32014L0065 , 32017L0593 ]

BGBl. I Nr. 37/2018 (NR: GP XXVI RV 108 AB 139 S. 23 . BR: 9967 AB 9970 S. 880.)

[CELEX-Nr.: 32017L2399 , 32017L1572 ]

BGBl. I Nr. 62/2019 (NR: GP XXVI AB 644 S. 86 . BR: 10197 AB 10224 S. 896.)

[CELEX-Nr.: 32016L0800 , 32016L1919 , 32017L1371 , 32017L1852 , 32018L0843 ]

BGBl. I Nr. 98/2021 (NR: GP XXVII RV 663 AB 831 S. 105 . BR: 10625 AB 10630 S. 926.)

[CELEX-Nr.: 32019L0878 , 32019L0879 ]

BGBl. I Nr. 199/2021 (NR: GP XXVII RV 1029 AB 1145 S. 131 . BR: 10768 AB 10775 S. 934.)

[CELEX-Nr.: 32009L0065 , 32014L0059 , 32019L2162 ]

BGBl. I Nr. 57/2022 (NR: GP XXVII RV 1329 AB 1372 S. 147 . BR: AB 10943 S. 939 .)

BGBl. I Nr. 237/2022 (NR: GP XXVII RV 1757 AB 1815 S. 187 . BR: 11125 AB 11133 S. 949.)

[CELEX-Nr. 32019L2034 ]

BGBl. I Nr. 112/2024 (NR: GP XXVII RV 2596 AB 2673 S. 270 . BR: AB 11539 S. 969 .)

[CELEX-Nr.: 32022L2556 ]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a. Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4. Festlegung der Planinhalte

§ 4a. Meldungen

§ 5. Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6. Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7. Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8. Sanierungsplan

§ 9. Inhalt des Sanierungsplans

§ 10. Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11. Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12. Bewertung des Sanierungsplans

§ 13. Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14. Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15. Gruppensanierungsplan

§ 16. Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18. Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19. Abwicklungsplan

§ 20. Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21. Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22. Gruppenabwicklungsplan

§ 23. Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24. Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26. Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28. Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 28a. Ausschüttungsbeschränkungen

§ 29. Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30. Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Gruppen

§ 31. Abbau oder Beseitigung von Abwicklungshindernissen bei Abwicklungseinheiten und Tochterunternehmen

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32. Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33. Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35. Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36. Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37. Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38. Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39. Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40. Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41. Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42. Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43. Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44. Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45. Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46. Vorläufiger Verwalter

§ 47. Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

§ 47a. Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48. Abwicklungsziele

§ 49. Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50. Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51. Ausfall eines Instituts

§ 52. Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53. Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54. Allgemeine Bestimmungen

§ 55. Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56. Zweck der Bewertung

§ 57. Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58. Allgemeine Befugnisse

§ 59. Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60. Parteiwechsel

§ 61. Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62. Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63. Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64. Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65. Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66. Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 66a. Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung in Drittländern

§ 67. Steuerungsübernahme

§ 67a. Steuerungsmaßnahmen

§ 68. Abwicklungsverwalter

§ 69. Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

§ 71. Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72. Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73. Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74. Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75. Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76. Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77. Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78. Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79. Das Brückeninstitut

§ 80. Betrieb des Brückeninstituts

§ 81. Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82. Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83. Die Abbaueinheit

§ 84. Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86. Anwendungsbereich des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86a. Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten an Privatkunden

§ 87. Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88. Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89. Behandlung der Anteilseigner

§ 90. Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91. Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92. Umwandlungsquote

§ 93. Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94. Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95. Wirksamwerden

§ 96. Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97. Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a. Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98. Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99. Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100. Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 101. Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 102. Festlegung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 103. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Abwicklungseinheiten von Global Systemrelevanten Instituten und bedeutenden EU‑Tochterunternehmen von Global Systemrelevanten Instituten aus Drittstaaten

§ 104. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Abwicklungseinheiten

§ 105. Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bei Unternehmen, die selbst keine Abwicklungseinheiten sind

§ 105a. Ausnahmen für Kreditinstituts-Verbünde

§ 105b. Verfahren zur Bestimmung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105c. Meldung und Offenlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 105d. Verstöße gegen den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106. Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107. Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108. Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109. Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110. Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111. Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112. Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen

§ 113. Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a. Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114. Mitteilungspflichten

§ 115. Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116. Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a. Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117. Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118. Rechtsmittelverfahren

§ 119. Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a. Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120. Geheimhaltung

§ 121. Zulässiger Informationsaustausch

§ 122. Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123. Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a. Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b. Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c. Brückenfinanzierung

§ 123d. Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124. Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125. Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126. Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127. Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129. Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130. Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131. Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132. Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133. Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134. Abwicklungskollegien

§ 135. Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136. Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137. Europäische Abwicklungskollegien

§ 138. Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139. Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142. Gruppenabwicklungskonzept

§ 143. Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145. Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146. Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147. Abkommen mit Drittländern

§ 148. Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149. Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150. Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151. Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152. Strafbestimmungen

§ 153. Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154. Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.:aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155. Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156. Meldungen an die EBA

§ 157. Sonstige Maßnahmen

§ 158. Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a. Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b. Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159. Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160. Kostenbestimmung

§ 161. Übergangsbestimmungen

§ 162. Abbaugesellschaft

§ 163. Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164. Verweise

§ 165. Gebühren und Abgaben

§ 166. Vollziehung

§ 167. Inkrafttreten (Anm.: Inkrafttreten und Anwendung)

§ 168. Umsetzungshinweis

Anlage zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anlage zu § 28a: Berechnung des maximal ausschüttungsfähigen Betrags in Bezug auf den Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

Anmerkung

1. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des BGBl. I Nr. 98/2014 kundgemacht.

2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß BGBl. I Nr. 237/2022 angepasst.

Schlagworte

e-rk3, Inh

Sanierungsplanung, Zahlungsverpflichtung, Aufrechnungsvereinbarung, Handelssystem, Clearingsystem, Krisenpräventionsmaßnahme, Auskunftsbefugnis, Beitragsverwaltung,

2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 37/2018),

EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019 (BGBl. I Nr. 62/2019)

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2024

Gesetzesnummer

20009037

Dokumentnummer

NOR40234646

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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