vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 Bestellung von Fachkoordinatoren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1985

§ 3

Bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß § 1 bzw. § 2 für die Bestellung von Fachkoordinatoren ist die Bestellung aufzuheben. An lehrgangsmäßigen Berufsschulen ist die Bestellung aufzuheben, wenn infolge einer Änderung der Anzahl der Berufsschulpflichtigen im betreffenden Bereich anzunehmen ist, daß die gemäß § 1 Abs. 2 Z 5 lit. b für die Bestellung von Fachkoordinatoren erforderliche Anzahl von Schülergruppen nicht mehr gegeben ist; dieser Aufhebungsgrund besteht während eines Schuljahres nicht, wenn bereits in einem Lehrgang mindestens fünf Schülergruppen oder insgesamt mindestens zwölf Schülergruppen geführt worden sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)