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Anlage 2 VGUe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.2020

zum Bezugszeitraum vgl. § 11 Abs. 19

Anlage 2

Richtlinien zur Durchführung der ärztlichen Untersuchungen

Inhaltsverzeichnis

Teil I: Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen

  1. 1. Grundsätzliche Bestimmungen
  2. 2. Spirometrie
  3. 3. Ergometrie

Teil II: Eignungs- und Folgeuntersuchungen (§§ 2, 3, 3a, 3b)

  1. 1. Blei, seine Legierungen oder Verbindungen
  2. 2. Quecksilber oder seine anorganischen Verbindungen
  3. 3. Arsen oder seine Verbindungen
  4. 4. Mangan oder seine Verbindungen
  5. 5. Cadmium oder seine Verbindungen
  6. 6. Chrom-VI-Verbindungen
  7. 7. Cobalt oder seine Verbindungen
  8. 8. Nickel oder seine Verbindungen
  9. 9. Aluminium-, aluminiumoxid- oder aluminiumhydroxid-haltige Stäube oder Rauche
  10. 10. Quarz- oder asbesthaltiger Staub oder Hartmetallstaub
  11. 11. Schweißrauch
  12. 12. Fluor oder seine anorganischen Verbindungen
  13. 13. Rohparaffin, Teer, Teeröle, Anthracen, Pech oder Ruß
  14. 14. Benzol
  15. 15. Toluol
  16. 16. Xylole
  17. 17. Trichlormethan (Chloroform), Trichlorethen (Trichlorethylen), Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff), Tetrachlorethan, Tetrachlorethen (Perchlorethylen) oder Chlorbenzol
  18. 18. Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff)
  19. 19. Dimethylformamid
  20. 20. Ethylenglykoldinitrat (Nitroglykol) oder Glyzerintrinitrat (Nitroglyzerin)
  21. 21. Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
  22. 22. Phosphorsäureester
  23. 23. Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub
  24. 24. Isocyanate
  25. 25. Gasrettungsdienste, Grubenwehren sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer Atemschutzgeräte
  26. 26. Hitze
  27. 27. Herabgesetzte Sauerstoffkonzentration
  28. 28. Arbeitnehmer/innen unter 21 Jahren unter Tage im Bergbau

Teil III: Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4)

  1. 1. Eignungsuntersuchung
  2. 2. Wiederkehrende Untersuchung

Teil IV: Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)

  1. 1. Krebserzeugende Arbeitsstoffe
  2. 2. Biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2, 3 oder 4
  3. 3. Vibrationen
  4. 4. Nachtarbeit
  5. 5. Künstliche optische Strahlung
  6. 6. Elektromagnetische Felder

Teil V: Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

Teil I

Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen (alle Untersuchungen)

1. Grundsätzliche Bestimmungen

Durchführung von Folgeuntersuchungen

Bei jeder Folgeuntersuchung ist die Anamnese sowie die Arbeitsanamnese zu erheben und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen. Auch muss bei jeder Untersuchung die gezielte Beratung des/der Untersuchten hinsichtlich Belastungen, Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen erfolgen.

1.1 Arbeitsanamnese

Die Arbeitsanamnese stellt einen wesentlichen Teil der arbeitsmedizinischen Untersuchung dar, sie ist daher auch mit besonderer Sorgfalt und Gründlichkeit zu erheben und zu dokumentieren. Unverzichtbar ist stets eine umfassende ärztlich qualifiziert erhobene Arbeitsanamnese.

Die Arbeitsanamnese muss die Beschreibung der Tätigkeit, Angaben zur Expositionsdauer pro Arbeitstag, zur Gesamtdauer der Exposition, zu den technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen und deren Verwendung sowie Angaben über die zusätzlichen für die Eignungsbeurteilung relevanten Belastungen enthalten.

Es ist eine gezielte Beratung der Arbeitnehmer/innen hinsichtlich Belastungen (z. B. Gesundheitsgefährdung durch die verwendeten Arbeitsstoffe), Arbeitsgestaltung und Schutzmaßnahmen (inkl. die korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung) durchzuführen.

1.2 Verkürzung von Untersuchungsabständen

Eignungs- und Folgeuntersuchungen sind in den in den Anlagen 1 und 2 aufgelisteten Untersuchungsabständen durchzuführen, sofern nicht aus ärztlichen Gründen ein kürzerer Zeitabstand erforderlich ist.

Bei vorzeitiger Folgeuntersuchung ist nur jener Untersuchungsbefund zu erheben, der die vorzeitige Folgeuntersuchung begründet hat.

1.3 Weiterführende ärztliche Untersuchung

Bei anamnestischem und/oder klinischem Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung, die auf eine untersuchungspflichtige Schadstoffeinwirkung zurückgeführt werden kann oder die für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Bedeutung ist, ist eine ärztliche Abklärung gegebenenfalls anzuraten.

1.4 BK-Meldung

Ermächtigte Ärzte/Ärztinnen müssen bei Vorliegen einer Berufskrankheit oder bei Krankheitserscheinungen, die den begründeten Verdacht einer solchen rechtfertigen, eine BK-Meldung an die zuständige Unfallversicherungsanstalt durchführen (gemäß § 363 Abs. 2 ASVG).

1.5 Übermittlung von Befunden

Spirometrie-Kurven, Ergometrie- und/oder Röntgenbefunde müssen nicht routinemäßig den Arbeitsinspektionsärztinnen/-ärzten übermittelt werden. Sie sind dem/der zuständigen Arbeitsinspektionsarzt/-ärztin auf Anforderung zu übersenden.

Verlängerung des Zeitabstandes aufgrund der Covid-19-Pandemie:

Kann eine Folgeuntersuchung oder wiederkehrende Untersuchung der Hörfähigkeit aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Kalenderjahr 2020 nicht zeitgerecht durchgeführt werden, so gilt § 6 Abs. 2a und 2b.

2. Spirometrie

Spirometrien sind nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren (siehe zB Leitlinie der deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin) durchzuführen, wobei als Sollwerte die Werte nach Forche und Neuberger (siehe Teil V. Regressionsgleichungen) heranzuziehen sind.

Pro Untersuchung ist die Lungenfunktionsüberprüfung mindestens dreimal vorzunehmen und der jeweils beste Messwert ist zu registrieren.

3. Ergometrie

Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardio-pulmonalen Systems sowie zur Erkennung von Koronarerkrankungen ist die symptomlimitierte Ergometrie nach den „Praxisleitlinien Ergometrie“ der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft durchzuführen.

Für die Belastungsprüfung ist das Fahrradergometer heranzuziehen. Zur Beurteilung der Messwerte sind die in den „Praxisleitlinien Ergometrie“ angeführten Normwerte heranzuziehen. Auf die Kontraindikationen für die Ergometrie und die Kriterien für den Abbruch der Belastung ist besonders zu achten. Wegen der zirkadianen Schwankungen der Leistungsfähigkeit ist die Ergometrie am Vormittag durchzuführen. Die Uhrzeit ist auf dem Untersuchungsformular festzuhalten. Das Erreichen der Normwerte darf nicht dazu führen, dass routinemäßig die Belastung bei Erreichen dieses Wertes abgebrochen wird, da nur eine symptomlimitierte Ergometrie zum Ausschluss von Koronarkrankheiten geeignet ist; aus dem Erreichen der Normwerte kann daher nicht automatisch die Eignung für die jeweils untersuchte Einwirkung bzw. Tätigkeit resultieren.

Teil II

Eignungs- und Folgeuntersuchungen

1. Einwirkung durch BLEI, seine Legierungen oder Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen

 

3,8 Millionen/µl für Männer

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit:

30% für Frauen

 

35% für Männer

EPP:

120 µg/100 ml RBC

Blutblei:

30 µg/100 ml

Harn:

ALA-U:

10 mg/l (Davis; Männer, Frauen > 50 a)

 

6 mg/l (Davis; Frauen ≤ 50 a)

  

 

  

Blut:

 

Blutblei

70 µg/100 ml (Männer, Frauen > 50 a)

 

45 µg/100 ml (Frauen ≤ 50 a)

Harn:

 

ALA-U:

20 mg/l Harn (Männer, Frauen > 50 a)

 

10 mg/l Harn (Frauen ≤ 50 a)

  

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

2. Einwirkung durch metallisches QUECKSILBER oder seine anorganischen Verbindungen

Als Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotential gelten insbesondere jene in der Leuchtstoffröhrenentsorgung und beim Recycling von Amalgam.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Leuchtstoffröhrenrecycling und Amalgamentsorgung drei Monate
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. bei Leuchtstoffröhrenrecycling und Amalgamentsorgung: sechs Wochen.

3. Einwirkung durch ARSEN oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut

3,2 Millionen/µl für Frauen

 

Erythrozyten:

3,8 Millionen/µl für Männer

 

 

 

 

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten)

 

 

bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild

 

 

 

 

oberer Grenzwert: 13.000/µl

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

 

12 g/dl für Männer

 

Hämatokrit:

30% für Frauen

 

 

35% für Männer

 

Harn:

 

Arsen:

50 µg/l

     

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

4. Einwirkung durch MANGAN oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

5. Einwirkung durch CADMIUM oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

6. Einwirkung durch CHROM-VI-Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. der Haut (chronische Ekzeme, schlecht heilende Wunden, wiederkehrende Hautentzündungen oder Hautausschläge an exponierten Körperteilen – eventuell mit Streuherden, Sensibilisierung),

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

Die Durchführung der Spirometrie hat gemäß dem Skriptum des „Arbeitskreises für Klinische Atemphysiologie, Standardisierung und Begutachtung“ der Österreichischen Gesellschaft für Pneumologie zu erfolgen (siehe Teil I/2 Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung von Untersuchungen).

Nur bei Nicht-Schweißrauch-Exponierten

Nur bei Schweißrauch-Exponierten

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung: sechs Monate.

7. Einwirkung durch COBALT oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. der Haut (chronische Ekzeme, schlecht heilende Wunden, wiederkehrende Hautentzündungen oder Hautausschläge an exponierten Körperteilen – eventuell mit Streuherden, Sensibilisierung),

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr,
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

8. Einwirkung durch NICKEL oder seine Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. der Haut (chronische Ekzeme, schlecht heilende Wunden, wiederkehrende Hautentzündungen oder Hautausschläge an exponierten Körperteilen – eventuell mit Streuherden, Sensibilisierung),

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

9. Einwirkung durch ALUMINIUM-, ALUMINIUMOXID- oder ALUMINIUMHYDROXID-haltige STÄUBE UND RAUCHE

Bei Beschäftigten, die Arbeiten mit korundhaltigen Schleif- oder Trennscheiben oder Schleifmitteln durchführen, ist davon auszugehen, dass sie keiner Einwirkung durch Aluminiumoxid ausgesetzt sind, die eine Untersuchungspflicht begründet.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

10. Einwirkung durch QUARZ- oder ASBESTHALTIGEN STAUB oder HARTMETALLSTAUB

Die Untersuchung wegen Einwirkung durch asbesthaltigen Staub entfällt, wenn keine Meldung nach § 22 GKV zu erfolgen hat.

Eine Untersuchung auf Einwirkung von Hartmetallstaub ist nicht durchzuführen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Untersuchungspflicht ergibt, dass eine Untersuchung auf Einwirkung von Cobalt aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

  1. der Atmungsorgane wesentlich beeinträchtigen,

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. ein Jahr.

11. Einwirkung durch SCHWEISSRAUCH

Eine Untersuchung auf Einwirkung von Schweißrauch ist nicht durchzuführen, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Untersuchungspflicht ergibt, dass eine Untersuchung auf Einwirkung von Nickel, Chrom VI oder Mangan aus arbeitsmedizinischer Sicht erforderlich ist

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. ein Jahr.

12. Einwirkung durch FLUOR oder seine anorganischen Verbindungen

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

13. Einwirkung durch ROHPARAFFIN, TEER, TEERÖLE, ANTHRACEN, PECH oder RUSS (mit hohem Anteil an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

  1. in allen Fällen, in welchen bereits einmal ein Hautkrebs im Bereich der frei getragenen

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

14. Einwirkung durch BENZOL

Bei Beschäftigten in Tankstellen ist davon auszugehen, dass sie keiner Benzol-Einwirkung, die eine Untersuchungspflicht begründet, ausgesetzt sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. und auf Einnahme von Medikamenten, die Knochenmarksdepressionen verursachen können.

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

MCV:

79-97 fl

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen

 

3,8 Millionen/µl für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten

 

bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem

 

Differentialblutbild,

 

oberer Grenzwert: 13.000/µl

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem Differentialblutbild

    

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Arbeiten in Kokereien: drei Monate, für die Blutuntersuchung sechs Monate;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:
  1. bei Arbeiten in Kokereien: sechs Wochen.

15. Einwirkung durch TOLUOL

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen

 

3,8 Millionen/µl für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem Differentialblutbild,

 

 

oberer Grenzwert: 13.000/µl

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild

 

 

 

    

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

16. Einwirkung durch XYLOLE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

17. Einwirkung durch TRICHLORMETHAN (Chloroform), TRICHLORETHEN (Trichlorethylen), TETRACHLORMETHAN (Tetrachlorkohlenstoff), TETRACHLORETHAN, TETRACHLORETHEN (Perchlorethylen) oder CHLORBENZOL

Bei Beschäftigten in Chemisch-Reinigungen ist davon auszugehen, dass sie keiner Per-Einwirkung, die eine Untersuchungspflicht begründet, ausgesetzt sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

* quantitative Trichloressigsäure-Bestimmung (bei Per-Exposition)

d. Beurteilung:

  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 39 U/l für Frauen.

Harn:

Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

Nichteignung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

18. Einwirkung durch KOHLENSTOFFDISULFID (Schwefelkohlenstoff)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

TTCA

2 mg/g Kreatinin

  

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

19. Einwirkung durch DIMETHYLFORMAMID

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 39 U/l für Frauen.

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

20. Einwirkung durch ETHYLENGLYKOLDINITRAT (Nitroglykol) oder GLYZERINTRINITRAT (Nitroglyzerin)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

21. Einwirkung durch AROMATISCHE NITRO- oder AMINOVERBINDUNGEN

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

MCV:

79-97fl

Erythrozyten:

3,2 Millionen/µl für Frauen

 

3,8 Millionen/µl für Männer

Leukozyten:

unterer Grenzwert: 4.000/µl (davon 2.000 Granulozyten

 

 

bzw. 3.700/µl bei nicht pathologischem

 

 

Differentialblutbild,

 

oberer Grenzwert: 13.000/µl

Thrombozyten:

150.000 bzw. 130.000/µl bei nicht pathologischem
Differentialblutbild

 

 

 

    

  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 35 U/I für Frauen;
  1. bis 39 U/l für Frauen.

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

22. Einwirkung durch PHOSPHORSÄUREESTER

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr, oder bei zeitlich begrenzten Saisonarbeiten, die kürzer als ein Jahr dauern, am Ende der Saison;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

23. Einwirkung durch ROHBAUMWOLL-, ROHHANF- oder ROHFLACHSSTAUB

Bei der Entstehung einer Byssinose spielen sowohl die direkte pathophysiologische Wirkung von Baumwollbestandteilen als auch Endotoxine und andere Begleitfaktoren eine Rolle. Die mikrobielle Belastung der Baumwolle variiert je nach Herkunftsregion der Baumwolle und Reinigungsgrad. Entsprechend kommt es in der Baumwollverarbeitung zu sehr unterschiedlicher Endotoxinexposition, die mit zunehmender Reinheit der Baumwolle abnimmt.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

0 =

kein Engegefühl am Morgen, keine Atemnot; FEV1 ≥ 80%

1/2 =

Engegefühl gelegentlich am ersten Arbeitstag; FEV1 ≥ 80%

1 =

Engegefühl regelmäßig an jedem Tag, an dem die Arbeit wieder aufgenommen wird; FEV1 ≥ 80%

2 =

Engegefühl regelmäßig an allen Tagen, an denen gearbeitet wird; FEV1 60-79%

3 =

zu den Symptomen des Stadiums 2 kommt eine Atemnot bei Anstrengung und eine massive Verminderung der Ventilationsgrößen; FEV1 < 60%.

  

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

24. Einwirkung durch ISOCYANATE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

  1. bei Auskultation der Lunge ist besonders zu achten auf:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. ein Jahr;
  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

25. GASRETTUNGSDIENSTE, GRUBENWEHREN sowie deren ortskundige Führer/innen, Tragen schwerer ATEMSCHUTZGERÄTE (mehr als 5 kg)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

26. Einwirkung durch den Organismus besonders belastende HITZE

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

27. Herabgesetzte SAUERSTOFFKONZENTRATION

(unter 17 Volumsprozent, nicht unter 15 Volumsprozent)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Beurteilung:

Blut:

 

Erythrozyten:

3,2 bis 5,4 Millionen/µl für Frauen

 

3,8 bis 5,8 Millionen/µl für Männer

Hämoglobin:

10 g/dl für Frauen

 

12 g/dl für Männer

Hämatokrit

30 bis 50% für Frauen

 

35 bis 52% für Männer

  

Hämoglobin:

mind. 8 g/dl, höchstens 16g/dl für Frauen

 

mind. 8 g/dl, höchstens 18g/dl für Männer

  

e. Zeitabstand:

  1. bei Eignung mit vorzeitiger Folgeuntersuchung:

28. Arbeitnehmer/innen UNTER 21 JAHREN unter Tage im BERGBAU

(sofern nicht andere Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. des Muskel-Skelett-Apparates,

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des cardiopulmonalen Systems sind die Normwerte für Jugendliche heranzuziehen.

d. Beurteilung:

e. Zeitabstand:

Teil III

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung (§ 4)

1. EIGNUNGSUNTERSUCHUNG

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

Otoskopischer Befund:

d. Beurteilung:

Grenzkurve I:

bei bis zu 10 geleisteten Lärmjahren

Grenzkurve II:

bei 11 bis 20 geleisteten Lärmjahren

Grenzkurve III:

bei über 20 geleisteten Lärmjahren

  

e. Zeitabstand:

  1. bei vorzeitig wiederkehrender Untersuchung aus den oben genannten Gründen zweieinhalb Jahre.

2. WIEDERKEHRENDE UNTERSUCHUNG der Hörfähigkeit

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

Teil IV

Sonstige besondere Untersuchungen (§ 5)

1. Einwirkung durch eindeutig als KREBSERZEUGEND EINGESTUFTE ARBEITSSTOFFE (§ 10 GKV)

Diese sonstigen besonderen Untersuchungen sind nur durchzuführen, wenn keine Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorgesehen sind.

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

2. Einwirkung durch BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE der Risikogruppen 2, 3 oder 4 (§ 40 Abs. 5 ASchG)

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

3. Einwirkung durch VIBRATIONEN

3.1. GANZKÖRPER-Vibrationen:

a. Allgemeine Anamnese:

b. Arbeitsanamnese:

c. Klinische Untersuchungen:

*

Blutdruck

*

Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status

*

Untersuchung der WS-Funktionen und Evaluierung der Beschwerden durch Mobilisationsprüfung:

 

Rumpfextension, Rumpfflexion, laterale Rumpfflexion, Rotation links/rechts,

*

Prüfung der Nervenirritationen

 

Lasègue Test (bei liegender Person passives Heben des gestreckten Beines im Hüftgelenk; L4 – S1),

*

Prüfung von Hypästhesien im Dermatom L4 – S1,

*

Prüfung von motorischen Störungen (Tonusabschwächungen oder

 

einseitige Umfangsminderungen im Bereich M. quadriceps, M. extensor hallucis longus, M. triceps surae),

*

Prüfung von Reflexabschwächungen (Patellarsehnenreflex L3 – L4, Achillessehnenreflex S1).

  

d. Zeitabstand:

3.2. HAND-ARM-Vibrationen:

a. Anamnese:

b. Arbeitsanamnese:

  1. ob eine starke Ankopplung der Hände an die vibrierenden Handgriffe und ob die

c. Klinische Untersuchungen:

*

Blutdruckmessung am rechten und am linken Arm

*

Inspektion, Palpation, Funktionsprüfungen und orientierender neurologischer Status

*

Hand-Arm-Bereich: Druckdolenz, Radialispuls, Hautkolorit, –temperatur und ‑trophik, Sensibilität, Schmerz- und Temperaturempfindung,

 

aktive Beweglichkeit: Faustschluss, Strecken der Langfinger,

 

Handgelenk Beweglichkeitsprüfung (funktionelle Einschränkung der Handgelenksfunktion),

 

Schmerzen in Ruhe oder nächtlich, weiters beim Aufstützen,

 

Prüfung der Sensibilität der betroffenen Finger (2. – 5.)

*

Abklärung von Dys-, Hyp- und Parästhesien (Finger bamstig, taub, gefühllos) und Schmerzen, Ausschluss einer Makroangiopathie durch Tasten aller arteriellen Armpulse (Allentest), Vergleich der Grobkraft beidseits (gegebenenfalls Handdynamometrie zur Verlaufskontrolle), auffällige Muskelatrophien.

  

*

Messung an den Fingerkuppen vor Untersuchungsbeginn

*

Kaltwasserexposition: 2 Minuten mit Wassertemperatur 10,0 bis 12,0° C

*

danach vorsichtiges Abtrocknen unter Vermeiden von Reibung

*

Temperaturmessungen im Abstand von 5 Minuten jeweils an allen Fingerkuppen

*

dazwischen körperliche Ruhe (Sitzen), die Finger und Hände dürfen nicht gerieben werden

*

schriftliche Registrierung der Temperaturmessungen an allen Fingern

*

15 Minuten nach dem Ende der Kaltwasserexposition Aufzeichnung der Temperaturen an allen zehn Fingern

  

d. Zeitabstand:

4. NACHTARBEIT

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

5. Einwirkung durch künstliche OPTISCHE STRAHLUNG

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

  1. ein genetisch bedingtes, erhöhtes Risiko an UV-induzierten Hauttumoren zu erkranken (z. B. Basalzellnävussyndrom, Nävuszellnävussyndrom),
  1. der Einfluss von phototoxischen/photoallergischen/immunsuppressiven Medikamenten oder phototoxischen/photoallergischen Arbeitsstoffen,

b. Arbeitsanamnese:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (Expositionshöhe, Expositionsdauer),
  1. der zeitlichen Abfolge von beruflicher Exposition durch optische Strahlung und dem Auftreten von Symptomen an der Haut und an den Augen,
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (insbesondere Schutzbrillen, Schutzbekleidung und Hautschutzmitteln),
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung in Schutzmaßnahmen.

c. Befunderhebung:

d. Zeitabstand:

6. Einwirkung durch elektromagnetische Felder

a. Allgemeine Anamnese, Beschwerden:

Es ist besonders zu achten auf:

  1. das Tragen von aktiven und passiven Implantaten.

b. Arbeitsanamnese:

Es ist gezielt zu fragen nach:

  1. der Tätigkeit und den Expositionsbedingungen (z. B. Expositionsdauer pro Arbeitstag, Gesamtdauer der Exposition),
  1. der Verwendung von technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,
  1. dem Status der Gefahreninformation und der Unterweisung.

Eine gezielte Beratung hinsichtlich Belastungen und Arbeitsgestaltung sowie der Schutzmaßnahmen ist durchzuführen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Arbeitnehmer/innen, die ein aktives oder passives Implantat tragen, wie z. B. einen Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, Innenohrprothesen (Gefahr magnetischer Auswirkung), Gelenksimplantate oder Herzklappenprothesen (Gefahr thermischer Auswirkung), und Arbeitnehmer/innen, die ein am Körper getragenes medizinisches Gerät verwenden, wie z. B. eine Insulinpumpe.

Bei entsprechenden anamnestischen Hinweisen sowie bei möglichen pathologischen Befunden können weiterführende ärztliche Untersuchungen angezeigt sein.

c. Zeitabstand:

Der empfohlene Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt fünf Jahre.

Teil V Regressionsgleichungen und standardisierter Fragebogen

Rohbaumwoll-, Rohhanf- oder Rohflachsstaub

1. REGRESSIONSGLEICHUNGEN

TABELLE 1

Regressionsgleichungen

Männer: n = 4.928, 18 – 90 Jahre, 1,44 – 2,00 m

 

 

r2

se

FVC

= ‑11.606 + 8172H – 0.0339 A x H + 1.2869 In(A)

0.594

0.628

FEV1

= ‑8.125 + 6.212H – 0.0300 A x H + 0.9770 In(A)

0.611

0.533

= 1.798 + 2.311 In(H) + 0.0159A – 0,000248A2

0.312

0.269

= 1.581 + 1.854 In(H) + 0.0213A – 0.000283A2

0.193

0.300

= 1.490 + 1.290 In(H) + 0.0125A – 0.000218A2

0.206

0.314

= 1.314 + 0.898In(H) – 0.0083A – 0.000026A2

0.396

0.231

FEV1%FVC

= 101.99 – 1.191H2 – 3.962 In(A)

0.257

5.45

TLC = (1.134 + 0.0053A)VC

se = 1.36se(VC)

 

    

TABELLE 2

Regressionsgleichungen

Frauen: n= 6.633, 16 – 90 Jahre, 1,40 – 1,90 m

 

 

r2

se

 

FVC

= ‑10. 815 + 6.640H – 0.0408 A x H + 1.7293 In(A)

0.658

0.450

 

FEV1

= ‑6.995 +5.174H – 0.0314A x H + 1.0251 In (A)

0.711

0.384

 

= 1.832 + 1.838 In(H) + 0.0078A – 0.000172A2

0.391

0.236

 

= 1.779 + 1.421 In(H) + 0.0096A – 0.000179A2

0.295

0.247

 

= 1.561 + 1.177 In(H) + 0.0045A – 0.000140A2

0.304

0.268

 

= 1.372 + 0.938 In(H) – 0.0152A – 0.000036A2

0.545

0.212

 

FEV1%FVC

= 118.993 – 3.0320H2 – 6.9053 In(A)

0.249

5.318

 

TLC = (1.2413 + 0.0036A)VC

se 136se (VC)

H = Größe [m], A = Alter[J]

r2 = Bestimmtheitsgrad, se= Standardabweichung der Regression

       

2. Standardisierter FRAGEBOGEN bei Einwirkung durch ROHBAUMWOLL-, ROHHANF- ODER ROHFLACHSSTAUB

Name ................................

Versicherungsnummer .....................

Vorname .............................

Geburtsdatum ............................

Plz./Wohnort .........................

Männlich

Str./Nr. ............................

Weiblich

   

Berufsvorgeschichte:

Haben Sie jemals gearbeitet in

Kohlenbergwerken

Asbestbetrieben

Steinbrüchen u. ähnl.

anderen Staubberufen

Gießereien, Eisen- u. Stahlwerken

anderen Baumwollbetrieben

    

Wenn „ja“, in welchem

Betrieb

Abteilung

von – bis

Jahre

 

 

 

 

derzeit

 

 

 

 

 

 

 

    

Krankheitsvorgeschichte:

1. An welcher der folgenden Krankheiten haben Sie jemals gelitten?

 

Ja

Nein

 

Ja

Nein

Bronchitis

Bronchialasthma

Lungenentzündung

Andere Lungenerkrankungen

Rippenfellentzündung

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Tuberkulose

 

 

 

2. Hatten Sie in den vergangenen drei Jahren irgendeine Lungenerkrankung,

Ja

Nein

    welcheArbeitsunfähigkeit bedingt hat oder einen Krankenhausaufenthalt

 

notwendig machte?

 

Wenn „ja“:

 

Jahr

Krankheitsdauer

Auswurf

Ärztliche Diagnose

 

weniger als 1 Woche

1 Woche oder mehr

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja

Nein

3. Gibt es Lungenerkrankungen in Ihrer Familie?

 

Wenn“ja“, welche:

 

 

                

Husten:

 

nie

geleg.

öfter

meistens

4. Husten Sie in der Früh beim Aufstehen

 

 

 

 

    (z. B. nach der ersten Zigarette)

5. Husten Sie beim Gang ins Freie?

6. Husten Sie während der Nacht?

7. Husten Sie während des Tages?

8. Husten Sie an einem oder an mehreren bestimmten Tagen in der Woche?

 

Wenn „öfter“ oder „meistens“:

9. Welche(r) Tag(e) ist (sind) das

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

 

 

 

            

Auswurf:

 

nie

geleg.

öfter

meistens

10. Haben Sie Auswurf in der Früh beim Aufstehen

 

 

 

 

    (z. B.nach der ersten Zigarette)?

11. Haben Sie Auswurf beim Gang ins Freie?

12. Haben Sie Auswurf während der Nacht?

13. Haben Sie Auswurf während des Tages?

14. Haben Sie in den vergangenen Jahren drei Wochen oder
    länger an Husten bzw. Auswurf gelitten?

 

 

Ja

Nein

 

Wenn „ja“:

 

 

 

 

15. Haben Sie in einem Jahr drei Monate oder länger an Husten und Auswurf gelitten?

      

Atemnot (Beklemmung)

 

– ohne erkältet (verkühlt) zu sein:

 

 

 

 

 

 

nie

geleg.

öfter

meistens

 

16. Haben Sie ein Gefühl der Beklemmung oder Atemnot?

 

 

Wenn „öfter“ oder „meistens“:

 

 

 

 

 

17. Haben Sie diese Beschwerden nur an einem
    oder mehreren

nein

manchmal

immer

 

 

bestimmten Tagen in der Woche?

 

 

Wenn „manchmal“ oder „immer“:

 

18. An welchem Tag der Woche treten diese 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

      Beschwerden auf?

 

 

19. Zu welcher Zeit treten am Montag diese Beschwerden auf

 

      und wie lange dauern sie an?

Von ................... bis ..................

 

20. Zu welcher Zeit treten am Dienstag Beschwerden auf

 

      und wie lange dauern sie an?

Von ................... bis ..................

 

21. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie rasch in der Ebene gehen oder bei kleinen Steigungen?

 

 

Nein

Ja

 

 

 

22. Leiden Sie an Kurzatmigkeit, wenn Sie mit anderen Leuten im üblichen Tempo in der Ebene gehen?

 

 

Nein

Ja

 

 

 

23. Müssen Sie wegen Kurzatmigkeit auf einer für Sie üblichen Strecke stehen bleiben?

 

 

Nein

Ja

 

 

 

24. Leiden Sie an Kurzatmigkeit beim Waschen bzw. Ankleiden?

 

 

Nein

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

2

3

4

5

Beurteilungsgrad

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   

Wettereinfluss:

 

nie

geleg.

öfter

meistens

25. Hat das Wetter einen Einfluss auf Ihre Atmung?

26. Verursacht Ihnen ein bestimmtes Wetter Kurzatmigkeit?

     

Rauchen:

27. Rauchen Sie derzeit oder haben Sie erst kürzlich (bis ca. ein Monat)

Ja

Nein

 

aufgehört zu rauchen?

 

Zigaretten am Tag

...................

 

Zigarren am Tag

...................

 

Wie viele Jahre rauchen Sie schon?

...................

28. Haben Sie früher geraucht?

Ja

Nein

 

 

Zigaretten am Tag

...................

 

Zigarren am Tag

...................

 

Wie viele Jahre haben Sie geraucht?

...................

 

Wann haben Sie aufgehört zu rauchen?

...................

    

Schlagworte

Eignungsuntersuchung, Nitroverbindung, Rohbaumwollstaub, Nasenraum, Temperaturempfinden, Verstimmungszustand, Schneidezahn, Hautreizung, Hautblutung, Hippursäurebestimmung, Geruchsstörung, Sehstörung, Bewußtseinstörung, Pupillenreflex, Sehvermögen, Blutbeimengung, Trichloräthylen, Nitroglykoleinwirkung, Mittelfeld, Eisenwerk, Herzbeschwerden, Kreislaufbeschwerden

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2020

Gesetzesnummer

10009034

Dokumentnummer

NOR40228278

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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