- EStG 1988 § 4 Abs 3, Abs 10, § 6 Z 9 lit a, § 37: Aus den einkommensteuerlichen Vorschriften ist nicht abzuleiten, dass beim Ableben eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners und Fortsetzung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch den Rechtsnachfolger
- EStG 1988 § 4 Abs 4: Keine Abzugsfähigkeit von Ausgaben in Zusammenhang mit der Gründung eines Vereines - allgemeine Voraussetzungen der Anerkennung von Aufwendungen zur Erzielung künftiger Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben
- EStG 1988 § 9 Abs 1 Z 4: Eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Lehrverhältnissen ist nur im Ausnahmefall anzuerkennen
- EStG 1988 § 16 Abs 1, § 26 Z 4: Fahrtkosten zu Betriebstätten eines anderen Arbeitgebers sind gem § 16 Abs 1 EStG 1988 abzugsfähig, der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht gem § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei
- EStG 1988 § 26 Z 4: Lohngestaltende Vorschriften können für steuerliche Zwecke eine Dienstreise nicht anders festlegen als durch das Abstellen auf das Verlassen des tatsächlichen Dienstortes;
- LiebhabereiVO 1990 § 1 Abs 2, § 2 Abs 4: Ob eine Tätigkeit einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt, ist eine auf der Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage
- FLAG § 2 Abs 1 lit b, § 26 Abs 1: In der Fassung bis 31. 8. 1992 ist zwar nicht der Prüfungserfolg für den Anspruch auf Familienbeihilfe ausschlaggebend, das anspruchsvermittelnde Kind muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen,
- FLAG § 2 Abs 2: Ob eine Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hängt einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum
- FLAG § 5 Abs 4; BAO § 26 Abs 2: Vorliegen eines ständigen Aufenthaltes iSd § 5 Abs 4 FLAG iVm der Definition eines gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 26 Abs 2 BAO
- KStG § 8 Abs 2: Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften
- UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 1; UStG 1972 § 12 Abs 1; BAO § 22 Abs 1: Anerkennung einer Liechtensteiner AG als juristische Person. Kein Missbrauch für Zwecke der USt bei Zwischenschaltung einer Liechtensteiner AG.
- VwGG § 42 Abs 2 Z 3: Eine Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften liegt nur dann vor, wenn es sich um einen wesentlichen Verfahrensmangel handelt; der VwGH ist dabei nur dazu aufgerufen,
- BierStG 1995 § 3 Abs 5; EG-VerbrauchsteuerRL Art 4 Abs 2: Bei der Interpretation des Begriffs der wirtschaftlichen Abhängigkeit ist der Zweck der EG-VerbrauchsteuerRL mitzuberücksichtigen; eine personelle Verflechtung