Art 5 StGG, §§ 1, 4 GetränkesteuerG
Gegen den B der Abgabenberufungskommission vom Juni 1999, mit dem im Instanzenzug GetrSt 1995 und 1996 festgesetzt worden ist, ist vor Erlass des EuGH-Urteils vom 9. 3. 2000, Rs C-437/97 , Beschwerde an den VfGH eingebracht und somit jedenfalls „Klage erhoben oder ein entsprechender Rechtsbehelf eingelegt“ gewesen.