§ 16 Abs 1 EStG
§ 26 Z 4 EStG
Fahrtkosten zu Betriebsstätten eines anderen Arbeitgebers sind gem § 16 Abs 1 EStG 1988 abzugsfähig, der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht gem § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei:
§ 16 Abs 1 EStG
§ 26 Z 4 EStG
Fahrtkosten zu Betriebsstätten eines anderen Arbeitgebers sind gem § 16 Abs 1 EStG 1988 abzugsfähig, der Kostenersatz durch den Arbeitgeber ist jedoch nicht gem § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei: