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Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/15 Heft 1 und 2 v. 15.1.2001

wenn einer Strafbarkeit infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG wegen des gleichen USt-Betrages für den selben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht

§ 29 Abs 2 FinStrG

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