Rechtsprechung
-
- Ordentliche Gerichte
-
- »Zivilsachen
- Kein „Rückwirkungsverbot“ bei Rechtsprechungsänderung
- Haftung des Liquidators einer GmbH gegenüber den Gläubigern
- Weiterbestand der Parteifähigkeit des Betriebsrats bei Betriebseinstellung / Mittagessen als Sachleistung / Abgrenzung von Wohlfahrtseinrichtung Kantine
- Haftung eines Elternteils für Kosten des anderen wegen rechtswidriger Entziehung des gemeinsamen Kindes
- Berufsbedingtes Getrenntwohnen als faktische einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- „Wirkliche Übergabe“ bei Schenkung von Ehegattenwohnungseigentum im Mitgewahrsam
- Vertragliche Überwälzung von Kosten eines (Verwaltungs-)Strafverfahrens
- Redlichkeit bei Verwendung fremder Sachen / Bemessung des Benützungsentgeltes bei Unredlichkeit
- Solidarische Haftung mehrerer Anlagenbetreiber (Tankhafen/Kesselwagen) für Grundwasserverunreinigung
- UN-KR: Annahme nur durch den Angebotsempfänger; Bestimmung des Angebotsempfängers
- Gerichtliche Kontrolle von Vereinsbeschlüssen vor Ausschöpfung des vereinsinternen Instanzenzuges
-
Literatur
- Korinek, Noll, A. J. (Hrsg.): Die Verfassung der Republik - Zentrale Fragen der Verfassung und des Verfassungslebens - 75 Jahre Bundesverfassung.
- Enderlein, Graf, G.: Vertrag und Vernunft.
- Kalss, Koppensteiner, H.-G. (Hrsg.): Österreichisches und europäisches Wirtschaftsprivatrecht. Band 4: Börsen- und Kapitalmarktrecht.
- Reiger, Pernthaler, P.: Kammern im Bundesstaat.
- Jann, Dorazil, W. (Hrsg.): Grunderwerbsteuergesetz.