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Belgische Koordinationszentren

BMFBMF-010221/0825-IV/4/201128.3.20112011

EAS 3205

Werden im Zuge eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens Geschäftsbeziehungen zu belgischen "Koordinationszentren" festgestellt, dann wird zu beachten sein, dass diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen (EAS 1016). Tritt ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge dort laut dem "Income Statement" der Finanzierungstochtergesellschaft bloß mit 0,1% ihres "profits" besteuert, liegt sonach die belgische Körperschaftsteuervorbelastung der Finanzierungserträge unter 15%, wird dies für ihre Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft die Sanktion des § 10 Abs. 4 KStG 1988 und damit österreichische Körperschaftsteuerpflicht auslösen ("Methodenwechsel").

Eine belgische Finanzierungsgesellschaft, die nur rein konzerninterne Finanzierungserträge lukriert, kann nicht als "Kreditinstitut" im Sinn des § 2 Z 3 lit. a der VO BGBl. II Nr. 295/2004 angesehen werden und ist daher nicht von der Sanktion des Methodenwechsels befreit. Denn der in der Verordnung verwendete Begriff "Kreditinstitut" ist - den Zielvorgaben der Verordnung entsprechend - keiner extensiven Auslegung zugänglich (EAS 644).

Hinzu kommt, dass jedes österreichische Kreditinstitut einer Bankenkonzession nach § 4 BWG bedarf und der staatlichen Bankenaufsicht unterliegt. Der Umstand, dass eine im EU-Ausland errichtete Finanzierungsgesellschaft über keine vergleichbare Bankenkonzession und daher über keine Zulassung im Sinn der Richtlinie 2006/48/EG verfügt, lässt ihre Qualifikation als "Kreditinstitut" im Sinn der genannten Verordnung jedenfalls nicht zu.

Bundesministerium für Finanzen, 28. März 2011

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 4 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 2 Z 3 lit. a Steuerliche Entlastung von Erträgen aus der int. Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004
§ 4 BWG, Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993

Schlagworte:

Koordinationszentren, Finanzierungstochtergesellschaften, Methodenwechsel, Kreditinstitute

Verweise:

RL 2006/48/EG , ABl. Nr. L 177 vom 30.06.2006 S. 1
EAS 1016
EAS 644

Stichworte