Anlage 1
Beilage A
Räumlichkeiten, Ausrüstung, Verbrauchsgüter
A. Sitzungssäle und Büros
- –Sitzungssaal für den Zeitraum vom 28. November bis zum 7. Dezember 1995, groß genug, um eine Höchstzahl von 700 Personen aufzunehmen, ausgestattet mit einer Ausrüstung für Simultanübersetzung zwischen 6 Sprachen. Diese Ausrüstung muß den von der Vereinigung Internationaler Konferenz-Dolmetscher (AIIC) geforderten Standards entsprechen. Der Sitzungssaal muß mit ungefähr 350 Tischen, mit Mikrophonen und 700 Stühlen ausgestattet sein. Um die Sitzung vorzubereiten, muß der Zugang zum Sitzungssaal ab 27. November 1995 gewährleistet sein.
- –2 Sitzungssäle für den Zeitraum vom 27. November bis 7. Dezember 1995, groß genug, um 80-100 Personen aufzunehmen für Sitzungen mit Dolmetschmöglichkeit zwischen 3 Sprachen sowie 1 Sitzungsraum für den 4. Dezember 1995 mit Dolmetschmöglichkeiten für 3 Sprachen, groß genug um 30 Personen aufzunehmen.
- –1 Sitzungssaal für Sitzungen des Büros, groß genug, um 15 Personen aufzunehmen.
- –12 Büros in der Nähe der Sitzungssäle für den Zeitraum vom 27. November bis 7. Dezember 1995 zum Gebrauch durch die Sitzungsbüros und das Personal des Ozon-Sekretariates. Diese Büros sind mit Telephonen, die an das örtliche Telephonnetz angeschlossen sind, auszustatten. Mindestens 4 dieser Telephone haben Anschluß an Internationalen Leitungen zu haben.
- –6 Büros und 1 Lagerraum in der Nähe der Sitzungssäle für den Zeitraum vom 27. November bis 9. Dezember 1995 für 5 Vertreter der Konferenzdienste, Lektoren und Berichtschreiber und die englischsprachigen Konferenzschreibkräfte, die ihnen zugeteilt sind. Diese Büros sind mit Telephonen, die an das örtliche Telephonnetz angeschlossen sind, auszustatten. Mindestens eines dieser Telephone hat für den Gebrauch des Konferenz-Koordinators Anschluß an Internationale Leitungen zu haben.
- –1 Büro für die Durchführung der Fernübersetzung (siehe Beilage A. C.)
- –1 Büro im oder in der Nähe des Pressebereiches, für einen Pressebeauftragten und eine Schreibkraft für den Zeitraum vom 27. November bis zum 7. Dezember 1995, ausgestattet mit einem Telephon, das an das örtliche und internationale Telephonnetz angeschlossen ist.
- –Einen Pressebereich, der mit Schreibmaschinen, Münztelefonen und Telefaxgeräten für die Medienvertreter ausgestattet ist.
- –Dolmetscherbüro und Büro für den Chefdolmetscher.
- –Büro für VIPs.
- –Büro für nichtstaatliche Organisationen.
- –Einen Raum zur Unterbringung der Großkopierer, die unter B erwähnt sind.
- –Einen offenen Bereich in der Nähe der Sitzungssäle für die Registrierung der Teilnehmer, der mit ausreichenden Schaltern, Tischen, Schreibtischen, Schreibstühlen und Regalen ausgestattet ist.
- –Einen Dokumentenschalter, der mit Regalen und einer internen Telephonlinie ausgestattet ist.
- –Einen getrennten Bereich zur Ausstellung von Publikationen internationaler Organisationen.
B. Ausrüstung
- –2 Großkopierer, ausreichend für die Reproduktion offizieller Dokumente.
- –4 Fotokopierer für den Gebrauch des Informations- und Medienbeauftragten des UNEP, der UNEP-Konferenzdienste, des Personals des Ozon-Sekretariates und der Delegierten.
- –10 IBM-compatible Textverarbeitungsgeräte mit internationalen Tastaturen und Word Perfect 5.1-Anwendungsprogramm für die englischsprachigen Konferenzschreibkräfte, die den Berichtschreibern zugeteilt sind, die Schreibkräfte die dem Ozon-Sekretariat und den Konferenzdiensten zugeteilt sind und den Verantwortlichen für die Dokumentation. Diese Geräte sind am 27. November angeschlossen und gebrauchsfertig bereitzuhalten.
- –6 mit den oben angeführten Textverarbeitungsgeräten kompatible Drucker, die ebenfalls am 27. November angeschlossen und gebrauchsfertig bereitzuhalten sind.
- –4 Diktaphone und Abspielgeräte mit Zubehör für den Gebrauch durch die Lektoren/Berichtschreiber und die ihnen zugeteilten Schreibkräfte.
- –3 elektrische Schreibmaschinen mit internationalen Tastaturen für den Gebrauch durch das Registrierungspersonal.
- –4 Telefax-Geräte, welche in den Büros, die dem Personal des Ozon-Sekretariates zugeteilt sind, zu installieren sind. Diese Geräte müssen am 27. November 1995 gebrauchsbereit sein.
- –Audiovisuelle Ausrüstung: 2 Overhead-Projektoren, 1 Diaprojektor, 1 großen Bildschirm für das obige, Flip-Boards mit Papier für kleine Sitzungssäle, Filzstifte, Laser-Zeigegerät.
- –ausreichende Regale in den Sitzungssälen, um Dokumente zu lagern.
- –Tonaufnahmegeräte und Tonkassetten/Bänder, um die Vorgänge bei den Sitzungen aufzunehmen.
- –Mitteilungstafeln.
- –6 Kameras, um Delegierte bei der Registrierung aufzunehmen.
- –Eine ausreichende Anzahl von Metalldetektoren.
- –6 Pager für den Gebrauch des Personals der UNEP-Konferenzdienste.
C. Ausrüstung für Fernübersetzung von Dokumenten
Ausrüstung und Anwendungsprogramme für Fernübersetzung.
Für die Übertragung von Dokumenten:
Ausrüstung:
- –1 IBM-kompatibler PC (486 DX2/66 mit 8 MB RAM).
- –1 Laserdrucker (HP Laser Jet 4 plus oder 4 L).
- –Internetverbindung 56 K Bandweite.
- –Möglichkeit für UUCP-Verbindung via Modem als „Backup“ für Internet.
Anwendungsprogramme:
- –E-Mail-Anwendungsprogramm, das Beilagen verarbeiten kann mit UUENCODE, UUDECODE (cc-mail).
- –PKZIP-Kompressionsanwendungsprogramm um Beilagen zu komprimieren und dekomprimieren.
- –Windows 3.1.
Schreiben, Zusammenstellen und Drucken von Dokumenten: „Roman Script“-Dokumente (Englisch, Französisch und Spanisch):
Ausrüstung:
- –1 486 IBM-kompatibler PC, um Dokumente in diesen drei Sprachen auszudrucken.
- –1 Laserdrucker (HP Laserjet 4 plus oder 4 L).
Anwendungsprogramme:
- –Wordperfect 5.1 für MS-DOS in englischer Sprache.
- –Font ist Courier 12 cpi.
Chinesisch:
Ausrüstung:
- –1 386 IBM-kompatibler PC (4-8 MB RAM) mit einer „Great Wall-Karte“.
- –1 Laserjet-Drucker mit einer PostScript Option.
Anwendungsprogramme:
- –Textverarbeitungsprogramm „Great Wall“.
Arabisch und Russisch:
Ausrüstung:
- –1 Apple McIntosh PC.
- –1 Drucker HP 4 ML (IBM und McIntosh-kompatibel).
Anwendungsprogramme:
- –Wintext, Version 7-2 oder 7-2-7; arabische Tastatur; arabischer Font: Ghiza; englischer Font: Times (wird von UNEP zur Verfügung gestellt).
- –Word 4.1 mit US-Tastatur; russischer Font: Cyrillic Soviet; englischer Font: Times.
Telefonausrüstung:
- –3 Internationale Telefonleitungen:
- 1 für Voice,
- 1 für Fax,
- 1 für Modem,
- –1 Hochgeschwindigkeits-Fax (4. Generation).
D. Andere Ausrüstung im Konferenzbereich
- –Telephon- und Faxausrüstung für den Gebrauch durch autorisiertes Personal während der Sitzungen.
- –Postamt.
- –Reisebüro mit einer Computerverbindung zu Luftlinien.
- –Cafeteria für den Gebrauch von Delegierten und Personal, die dem Personal der Konferenzdienste, die am späten Abend arbeiten, mit kleinen Imbissen versorgt.
- –Erste-Hilfe-Station.
- –Frischwasser, das vom Austria Centre Vienna täglich im Plenarsaal und in den Dolmetscher-Kabinen sowie in einigen Büros bereitgestellt wird.
E. Erfordernisse für die Sitzungssäle
- –Hammer für den Vorsitzenden, Hinweistafeln für die Sitzungssäle, soweit verfügbar.
Schlagworte
Informationsbeauftragter, Telephonausrüstung
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
10010962
Dokumentnummer
NOR12139334
alte Dokumentnummer
N8199653264J
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