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Anlage 1 Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.1.1996

Anlage 1

Beilage A

Räumlichkeiten, Ausrüstung, Verbrauchsgüter

A. Sitzungssäle und Büros

B. Ausrüstung

C. Ausrüstung für Fernübersetzung von Dokumenten

Ausrüstung und Anwendungsprogramme für Fernübersetzung.

Für die Übertragung von Dokumenten:

Ausrüstung:

Anwendungsprogramme:

Schreiben, Zusammenstellen und Drucken von Dokumenten: „Roman Script“-Dokumente (Englisch, Französisch und Spanisch):

Ausrüstung:

Anwendungsprogramme:

Chinesisch:

Ausrüstung:

Anwendungsprogramme:

Arabisch und Russisch:

Ausrüstung:

Anwendungsprogramme:

Telefonausrüstung:

  1. 1 für Voice,
  1. 1 für Fax,
  1. 1 für Modem,

D. Andere Ausrüstung im Konferenzbereich

E. Erfordernisse für die Sitzungssäle

Schlagworte

Informationsbeauftragter, Telephonausrüstung

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2018

Gesetzesnummer

10010962

Dokumentnummer

NOR12139334

alte Dokumentnummer

N8199653264J

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