Anlage 2
Beilage B
Personalerfordernisse
A. Lokales Unterstützungspersonal, das von der österreichischen Regierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird
- –1 Verbindungsbeauftragter, der für die organisatorischen Vorbereitungen während der Dauer der Sitzungen sowie für den Zeitraum von 2 Tagen vor dem Beginn und nach dem Ende der Sitzungen verantwortlich ist.
- –5 Schreibkräfte für den Zeitraum vom 27. November bis zum 8. Dezember 1995, die dem Personal des Ozon-Sekretariates, den Konferenzdiensten und dem Informationsbeauftragten zugeteilt sind.
- –6 zweisprachige Registrierungs-Bedienstete (englisch, französisch) für den Zeitraum vom 27. November bis zum 7. Dezember 1995, deren Einsatz je nach Erfordernis unterteilt werden kann.
- –2 englischsprachige Schreibkräfte mit guter Kenntnis von Word Perfect 5.1, um die Teilnehmerliste zu schreiben für den Zeitraum vom 27. November bis 7. Dezember 1995.
- –2 Bedienstete für die Bedienung der Fotokopierer und zur Unterstützung bei der Zusammenstellung der Dokumente während des Zeitraums vom 24. November bis 8. Dezember 1995. Einer von diesen ist den Fotokopierern in der Nähe des Plenarsaales, der andere dem Fotokopierer für die Delegierten und die nichtstaatlichen Organisationen zugeteilt.
- –4 Boten für den Zeitraum vom 27. November bis zum 8. Dezember 1995.
- –5 Bedienstete für das Photographieren der Delegierten am Registrierungsschalter.
- –3 zweisprachige Saaldiener (englisch/französisch) für den Zeitraum vom 27. November bis zum 7. Dezember 1995.
- –1 Bediensteter für die Dokumentation für den Zeitraum vom 27. November bis zum 7. Dezember 1995 zur Unterstützung des Personals der Dokumentation des UNOV.
- –1 Bote zur Unterstützung des Personals der Dokumentation des UNOV für den Zeitraum vom 27. November bis zum 7. Dezember 1995.
- –1 Bediensteter, um die UNOV-Übersetzungsdienste zu unterstützen.
- –4 Bedienstete für die Ausgabe von Dokumenten für den Zeitraum vom 24. November bis 8. Dezember 1995.
- –1 Bediensteter zur Unterstützung der Delegierten für den Informationsschalter für den Zeitraum vom 28. November bis zum 7. Dezember 1995.
- –Ausreichendes Personal für die Bedienung der Ausrüstung für Simultanübersetzung und Tonaufnahme für die Dauer der Sitzungen, einschließlich Mikrophonbedienung/Aufnahmejournal.
- –1 Garderobier für den Zeitraum vom 28. November bis 7. Dezember 1995.
- –Die Dienste eines Service-Technikers für die Geräte, welche von der österreichischen Regierung zur Verfügung gestellt werden sowie für die Geräte, die vom Personal des Sekretariates mitgebracht werden, ebenso wie für die Ausrüstung für Fernübersetzung.
- –Reinigungspersonal sowie anderes Personal, das für das klaglose Ablaufen der Sitzungen nötig ist.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2018
Gesetzesnummer
10010962
Dokumentnummer
NOR12139335
alte Dokumentnummer
N8199653265J
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