OGH 8Ob83/66 (RS0018021)

OGH8Ob83/6629.3.1966

Rechtssatz

Zur Frage der stillschweigenden Vereinbarung über die Anwendung der AÖSp.

Normen

ABGB §863 H
AÖSp §2

8 Ob 83/66OGH29.03.1966
6 Ob 148/68OGH23.07.1968
8 Ob 1/70OGH20.01.1970

Veröff: EvBl 1970/229 S 401

5 Ob 54/73OGH30.05.1973

Beisatz: Hinweis darauf, wo der Text der Geschäftsbedingungen erfahren werden kann erforderlich (hier: AÖSp - deutsche Vertragspartner. (T1) <br/>Veröff: JBl 1974,473

7 Ob 531/77OGH23.06.1977

Auch; Veröff: HS X/XI/8

5 Ob 678/77OGH06.12.1977
4 Ob 517/78OGH05.09.1978

Auch; Beisatz: Wiederholte Verwendung von Geschäftspapier mit Hinweis auf AÖSp gegenüber ausländischem Geschäftspartner reicht nicht aus. (T2)

3 Ob 652/78OGH20.12.1978

Beisatz: Für die Seefracht gelten nicht die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen als vereinbart. (T3)

4 Ob 536/82OGH29.06.1982
7 Ob 816/82OGH14.04.1983

Auch

8 Ob 721/89OGH31.05.1990

Auch; Veröff: RdW 1991,45

2 Ob 28/93OGH08.07.1993

Auch; Veröff: EvBl 1994/44 S 199

5 Ob 506/95OGH21.02.1995

Auch; Beisatz: Bei Kaufleuten, zu deren Geschäftsbetrieb die häufige Inanspruchnahme von Speditionsleistungen gehört, ist daher grundsätzlich die Unterwerfung unter die AÖSp anzunehmen. (T4)

7 Ob 501/96OGH27.03.1996

Vgl auch; Beisatz: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren (wie Geschäftsbriefen oder Rechnungen) auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. Auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur können die AÖSp schlüssig vereinbart werden. (T5)

1 Ob 2357/96sOGH26.11.1996

Auch; Beis wie T5 nur: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren (wie Geschäftsbriefen oder Rechnungen) auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. (T6) <br/>Veröff: SZ 69/265

2 Ob 338/97pOGH20.01.1998

Auch; Beis wie T6 nur: Die unbeanstandete Annahme eines Hinweises in Geschäftspapieren auf die Geltung der AÖSp im Rahmen einer länger dauernden Geschäftsbeziehung führt zu ihrer schlüssigen Einbeziehung in den Vertrag. (T7)

7 Ob 128/13vOGH04.09.2013

Auch

Dokumentnummer

JJR_19660329_OGH0002_0080OB00083_6600000_001

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