Rechtssatz
Zulässigkeit einer Globalzession aller aus Warenleistungen oder Leistungen im Rahmen eines bestimmten Geschäftsbetriebes entstehenden Forderungen.
5 Ob 755/79 | OGH | 11.03.1980 |
Veröff: HS X/XI/22 |
1 Ob 749/81 | OGH | 02.12.1981 |
nur: Zulässigkeit einer Globalzession. (T1); Beisatz: Wenn die Forderungen ausreichend individualisiert sind. (T2) |
4 Ob 559/83 | OGH | 08.05.1984 |
nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 57/87 = EvBl 1985/92 S 461 = RdW 1984,242 = JBl 1985,494 |
6 Ob 174/00g | OGH | 30.08.2000 |
Vgl auch; nur T1; Veröff: SZ 73/132 |
5 Ob 255/01p | OGH | 27.11.2001 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Für die Abtretung zukünftiger Forderungen reicht es aus, sie gattungsmäßig nach Art und Umfang zu individualisieren. (T3) |
17 Ob 7/08s | OGH | 07.04.2008 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Übertragung von allgemein umschriebenen Markenrechten. (T4) |
7 Ob 256/08k | OGH | 11.02.2009 |
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Einbringung eines Einzelhandelsunternehmens „samt allen Aktiven und Passiven, sohin umfassend das gesamte Betriebsvermögen" als Sacheinlage in eine GesmbH. (T5) |
9 Ob 13/10t | OGH | 29.09.2010 |
Vgl auch; nur T1; Beis ähnlich wie T3 |
8 Ob 117/14k | OGH | 25.11.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Unternehmensübergang nach § 38 UGB bezieht sich auf die zum maßgebenden Stichtag bestehenden unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse. Bei Vertragsverhältnissen ist auf das Widerspruchsrecht des jeweiligen Vertragspartners Bedacht zu nehmen. Für Vertragsabschlüsse (zeitlich) nach dem maßgebenden Stichtag hinsichtlich der Übertragung der Rechtsverhältnisse kommt es für die rechtliche Zuordnung darauf an, von welchem Rechtssubjekt, also in welchem Namen, das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Die Frage, auf welche Rechnung das Geschäft abgewickelt werden soll, ist davon zu unterscheiden. Die im Sacheinlagenvertrag (zusätzlich) vorgesehene (gesonderte) Globalzession ist vom Übergang des gesamten Vertragsverhältnisses zu unterscheiden. Eine wirksame (Global-)Zession führt nur zum Übergang der (wirksam) zedierten Forderungen. (T6) |
1 Ob 212/14d | OGH | 27.11.2014 |
Auch; Beisatz: Hier: Vergleichsforderung. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19791127_OGH0002_0050OB00661_7900000_003
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