OGH 4Ob22/77 (RS0029398)

OGH4Ob22/7719.4.1977

Rechtssatz

Ein rechtmäßiger, die Entlassung nach § 27 Z 4 AngG ausschließender Hinderungsgrund kann in der Regel auch dann angenommen werden, wenn dem Dienstnehmer mit Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles aus besonderen Gründen eine vertragsgemäße Arbeitsleistung billigerweise nicht zugemutet werden kann. Dabei kommen nicht nur Dienstverhinderungen durch Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall oder dergleichen in Betracht; auch andere wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe, wie überhaupt jede unvorhersehbare Kollision von Vertragspflichten mit einer höherwertigen Pflicht können das ansonsten pflichtwidrige Unterlassen der Dienstleistung im Einzelfall rechtfertigen.

Arbeitnehmer — Rechtfertigungsgrund — Beweislast — wichtiger Grund — Ende — Beendigung — vorzeitige Auflösung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Unfall — Erkrankung — Entlassungsgrund — Unterlassung — Dienstleistung — Pflichtenvernachlässigung

 

Normen

AngG §27 Z4 E4b
VBO Wien §42 Abs2 Z1
VBO Wien §42 Abs2 Z5

4 Ob 22/77OGH19.04.1977

Veröff: Arb 9578 = ZAS 1978/23 S 180 (Fischer)

4 Ob 162/77OGH14.03.1978

Veröff: SZ 51/28 = Arb 9672

4 Ob 35/85OGH25.03.1986
14 Ob 74/86OGH13.05.1986

Beisatz: Sache des Dienstnehmers ist es, den Beweis für jene besonderen Umstände zu führen, die sein Fernbleiben von der Arbeit im konkreten Fall rechtfertigen sollen. (T1) Veröff: RdW 1987,23 = Arb 10521

9 ObA 61/87OGH02.09.1987

Vgl auch; Veröff: RdW 1988,53

9 ObA 195/87OGH27.01.1988

Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: RdW 1988,328

9 ObA 163/87OGH27.04.1988

Vgl auch; Veröff: SZ 61/105 = Arb 10714 = = DRdA 1990,273 (Knofler)

9 ObA 38/88OGH29.06.1988

Vgl auch; Beis wie T1

9 ObA 15/98sOGH20.05.1998

Auch; nur: Auch andere wichtige, die Person des Dienstnehmers betreffende Gründe können das pflichtwidrige Unterlassen der Dienstleistung im Einzelfall rechtfertigen. (T2); Beis wie T1

8 ObA 21/99tOGH11.02.1999

Vgl auch

8 ObA 195/98dOGH11.02.1999

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein entschuldbarer Irrtum darüber, eine Weisung nicht (oder noch nicht) befolgen zu müssen, schließt die Berechtigung zur Entlassung aus. (T3); Veröff: SZ 72/23

8 ObA 116/99pOGH09.09.1999

Auch

8 ObA 16/01pOGH15.02.2001

Auch; Beisatz: Hier: Begleitung der minderjährigen Tochter zum Flughafen (2. Rechtsgang zu 8 ObA 116/99p). (T4)

8 ObA 6/03wOGH13.02.2003

Auch; Beisatz: Höherrangige familiäre Verpflichtungen, wie der Besuch der schwer erkrankten Mutter im Krankenhaus, Tod der Mutter, Begräbnisvorbereitungen, Besuch des Zahnarztes mit dem Sohn, rechtfertigen nach allgemeinen Grundsätzen ein Fernbleiben vom Arbeitsplatz. (T5)

9 ObA 26/03vOGH19.03.2003

Auch; Beisatz: Die Kollision von Vertragspflichten mit einer höherwertigen Pflicht kann als Rechtfertigungsgrund die Pflichtwidrigkeit eines nicht arbeitsvertragskonformen Verhaltens ausschließen. (T6)

8 ObA 1/18gOGH26.01.2018

Auch; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19770419_OGH0002_0040OB00022_7700000_001

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