OGH 4Nd504/88 (RS0046135)

OGH4Nd504/8826.4.1988

Rechtssatz

Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden.

Normen

JN §31a
JN §47

4 Nd 504/88OGH26.04.1988
10 Nds 1/88OGH31.05.1988

nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden. (T1) <br/>Beisatz: Hier: § 38 Abs 4 ASGG. (T2) <br/>Veröff: SSV - NF 2/64

2 Nd 14/88OGH25.10.1988
3 Nd 2/89OGH12.07.1989

Auch; nur T1

6 Nd 503/90OGH22.02.1990

nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung. (T3)

4 Nd 508/90OGH10.07.1990
4 Nd 503/91OGH12.03.1991

nur T1; Beisatz: Hier: § 230a ZPO. (T4)

6 Nd 504/91OGH20.08.1991

nur T3

3 Nd 501/93OGH03.02.1993

Auch

4 Nd 506/93OGH27.07.1993

Auch<br/>Veröff: SZ 66/92

8 Nd 2/95OGH14.09.1995

Auch; nur T1

8 Nd 6/95OGH21.12.1995

Auch

7 Ob 233/98kOGH30.09.1998

nur T3; Beisatz: Die bindende Wirkung des Beschlusses eines Gerichts, das seine Zuständigkeit einem anderen Gericht übertragen hat, hindert eine Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss dieses Gerichts, mit dem ein Antrag auf Ablehnung aller Richter des Gerichts zurückgewiesen wurde. (T5)

7 Ob 234/98gOGH30.09.1998

nur T3; Beis wie T5

8 Nd 2/00OGH07.09.2000

Vgl aber; Beisatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (T6) <br/>Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 Nd 6/95. (T7)

8 Nc 41/03aOGH30.10.2003

Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Das gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluss noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefasst hat. (T8)

8 Nc 35/04wOGH26.08.2004

nur T3

3 Nc 11/06gOGH30.05.2006

nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss hat Bindungswirkung. (T9)<br/>Beisatz: Hier: § 44 JN. (T10)

8 Nc 15/06gOGH23.11.2006

Vgl aber; Beis wie T7

8 Nc 46/15dOGH19.02.2016

Vgl aber; Beis wie T6; Beisatz: Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach § 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht. (T11)

3 Nc 20/19zOGH29.08.2019

nur T3

Dokumentnummer

JJR_19880426_OGH0002_0040ND00504_8800000_001

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