Rechtssatz
Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden.
10 Nds 1/88 | OGH | 31.05.1988 |
nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss hat Bindungswirkung; dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Rechtssache gefehlt hätte, kann bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt daher nicht berücksichtigt werden. (T1) <br/>Beisatz: Hier: § 38 Abs 4 ASGG. (T2) <br/>Veröff: SSV - NF 2/64 |
6 Nd 503/90 | OGH | 22.02.1990 |
nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss im Sinne des § 31a JN hat Bindungswirkung. (T3) |
4 Nd 503/91 | OGH | 12.03.1991 |
nur T1; Beisatz: Hier: § 230a ZPO. (T4) |
6 Nd 504/91 | OGH | 20.08.1991 |
nur T3 |
7 Ob 233/98k | OGH | 30.09.1998 |
nur T3; Beisatz: Die bindende Wirkung des Beschlusses eines Gerichts, das seine Zuständigkeit einem anderen Gericht übertragen hat, hindert eine Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss dieses Gerichts, mit dem ein Antrag auf Ablehnung aller Richter des Gerichts zurückgewiesen wurde. (T5) |
8 Nd 2/00 | OGH | 07.09.2000 |
Vgl aber; Beisatz: Gemäß § 46 Abs 1 JN ist nur die sachliche Zuständigkeit betreffende rechtskräftige Unzuständigkeitsentscheidung bindend, während - zumindest im Konkursverfahren - ein rechtskräftiger Beschluss auch des überweisenden Gerichts über die örtliche Unzuständigkeit dessen Überprüfung im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht hindert. (T6) <br/>Beisatz: Ausdrücklich gegenteilig zu 8 Nd 2/95 und 8 Nd 6/95. (T7) |
8 Nc 41/03a | OGH | 30.10.2003 |
Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Das gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass das Adressatgericht seinen Unzuständigkeitsbeschluss noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses gefasst hat. (T8) |
3 Nc 11/06g | OGH | 30.05.2006 |
nur: Auch ein unrichtiger, aber in Rechtskraft erwachsener Beschluss hat Bindungswirkung. (T9)<br/>Beisatz: Hier: § 44 JN. (T10) |
8 Nc 46/15d | OGH | 19.02.2016 |
Vgl aber; Beis wie T6; Beisatz: Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach § 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19880426_OGH0002_0040ND00504_8800000_001
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