Rechtssatz
Ob die in einem Exekutionsantrag nach § 355 EO enthaltene konkrete Behauptung des Zuwiderhandelns ausreichend ist oder nicht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
3 Ob 302/04i | OGH | 26.01.2005 |
Auch; Beisatz: Ob der Betreibende dem Erfordernis genügt hat, im Exekutions(Straf-)antrag den Titelverstoß schlüssig und ausreichend bestimmt zu bezeichnen, bildet keine erhebliche Rechtsfrage. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19891115_OGH0002_0030OB01032_8900000_001
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