10 ObS 238/91 | OGH | 24.09.1991 |
Veröff: SSV - NF 5/99 |
10 ObS 456/97z | OGH | 27.01.1998 |
Auch; Beisatz: Hier: § 27a Abs 2 BAG. (T1) |
10 ObS 71/99k | OGH | 01.06.1999 |
Vgl auch; nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. (T2) |
10 ObS 162/00x | OGH | 24.10.2000 |
Beis wie T1; Beisatz: Ein Beruf gilt auch dann als erlernt im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG, wenn eine Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisses im Sinne des § 27a BAG erfolgt ist. (T3); Beisatz: Ist keine rechtsgestaltende Anerkennung des ausländischen Lehrabschlusses aufgrund eines Individualantrages gemäß § 27a Abs 2 BAG erfolgt, dann scheidet die Vorfragenprüfung durch das Gericht und damit die Annahme eines erlernten Berufes aus. (T4) |
10 ObS 25/01a | OGH | 20.03.2001 |
nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rechtskräftigen Bescheid einer zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden, auch wenn den Parteien des Prozesses am Verwaltungsverfahren keine Beteiligtenstellung zugekommen ist. (T5); Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Der Versicherte erwirbt die berufliche Qualifikation als Facharbeiter nicht erst mit dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung. Die im Ausland abgelegte Prüfung ist in dem im Bescheid bezeichneten Umfang so zu werten, wie wenn sie in Österreich abgelegt worden wäre (so bereits SSV-NF 5/99). (T6); Veröff: SZ 74/48 |
10 ObS 139/02t | OGH | 14.05.2002 |
Auch; nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rechtskräftigen Bescheid einer zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden. (T7); Beisatz: Derzeit: Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. (T8) |
10 ObS 236/02g | OGH | 23.07.2002 |
Vgl auch; Beis wie T3 |
10 ObS 90/12a | OGH | 10.09.2012 |
Auch; Beis wie T4; Veröff: SZ 2012/85 |
Dokumentnummer
JJR_19910924_OGH0002_010OBS00238_9100000_001
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