Rechtssatz
Der gewöhnlich als Personalservitut in Erscheinung tretende Fruchtgenuss kann auch als Grunddienstbarkeit bestellt, jedoch nur mit einer zeitlichen Begrenzung begründet und verbüchert werden; die zeitliche Beschränkung ist an den Wertungen des § 612 ABGB zu messen.
5 Ob 92/12h | OGH | 09.08.2012 |
Auch; Beisatz: Damit soll die dauernde Schaffung geteilten Eigentums verhindert werden. (T1) |
8 Ob 42/22t | OGH | 25.05.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Die Ersitzung eines unbefristeten Nutzungs- oder Fruchtgenussrechts zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers einer Liegenschaft ist dementsprechend ausgeschlossen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20010529_OGH0002_0010OB00125_01S0000_001
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