Rechtssatz
Die Nachlässigkeit der Parteien soll durch die Bestimmungen des NWG nicht gefördert werden, lediglich der schuldlose und damit schutzwürdige Erwerber einer Liegenschaft soll geschützt werden.
1 Ob 134/04v | OGH | 01.07.2004 |
Beisatz: Daher indiziert die Fehleinschätzung eines Wegbedarfs durch den Eigentümer der notleidenden Liegenschaft gewöhnlich eine auffallende Sorglosigkeit. Der Zweck des Notwegegesetzes umfasst nicht auch das Interesse des Erwerbers einer - wegen dessen Bauvorhabens - einer breiteren Zufahrt bedürftigen Liegenschaft an der Erhaltung eines beim Erwerb erzielten Vermögensvorteils. (T1) |
6 Ob 96/06w | OGH | 24.05.2006 |
Auch; Beis wie T1 nur: Daher indiziert die Fehleinschätzung eines Wegbedarfs durch den Eigentümer der notleidenden Liegenschaft gewöhnlich eine auffallende Sorglosigkeit. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19940530_OGH0002_0010OB00559_9400000_001
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