Rechtssatz
An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden; es kann eine vom Ablehnungsgericht unterlassene Nichtigerklärung nicht nachträglich korrigieren.
3 Ob 57/02g | OGH | 27.06.2002 |
nur: An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht gebunden. (T1) |
7 Ob 126/14a | OGH | 01.09.2014 |
Auch; Beisatz: An den in Rechtskraft erwachsenen Beschluss des Ablehnungsgerichtes ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden. (T2) |
7 Ob 76/24p | OGH | 22.05.2024 |
Beisatz: An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden, daher auch an eine unterbliebene Aufhebung. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Einstweilige Verfügung nach § 381 Z 2 EO. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19851113_OGH0002_0010OB00668_8500000_001
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