OGH 7Ob92/75; 7Ob38/77; 7Ob1/78; 7Ob11/79; 7Ob5/90; 7Ob16/97x; 7Ob314/00b; 7Ob244/06t; 7Ob244/09x; 7Ob34/10s; 7Ob180/18y; 7Ob153/24m (RS0080030)

OGH7Ob92/75; 7Ob38/77; 7Ob1/78; 7Ob11/79; 7Ob5/90; 7Ob16/97x; 7Ob314/00b; 7Ob244/06t; 7Ob244/09x; 7Ob34/10s; 7Ob180/18y; 7Ob153/24m23.10.2024

Rechtssatz

Nur eine vom Versicherungsnehmer willkürlich herbeigeführte Gefahrenerhöhung hat Leistungsfreiheit nach § 25 Abs 1 VersVG zur Folge.

Normen

VersVG §23
VersVG §25

7 Ob 92/75OGH22.05.1975

Veröff: ZVR 1976/82 S 87 mit Glosse von Schwimann = VersR 1976,868

7 Ob 38/77OGH23.06.1977

Vgl

7 Ob 1/78OGH26.01.1978
7 Ob 11/79OGH21.06.1979

Auch; Veröff: SZ 52/97

7 Ob 5/90OGH08.03.1990

Beisatz: Dem Wissen des Versicherungsnehmers um die Gefahrerhöhung steht dessen verschuldetes Nichtwissen gleich, wenn dieses so schwer ins Gewicht fällt, daß es wegen der Sinnfälligkeit der Gefahr, das ist dem Wissenmüssen, einer positiven Kenntnis gleichkommt. (T1) Veröff: SZ 63/38 = VersRdSch 1990,348 = VersR 1990,1415

7 Ob 16/97xOGH29.01.1997

Auch; Beis wie T1

7 Ob 314/00bOGH23.01.2001

Beis wie T1

7 Ob 244/06tOGH29.11.2006

Beis wie T1; Beisatz: Bei Einmaligkeit und relativen Kurzzeitigkeit der durch die Überladung des Anhängers hervorgerufenen Änderung der Gefahrensituation kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG nicht angenommen werden. (T2); Veröff: SZ 2006/177

7 Ob 244/09xOGH17.03.2010
7 Ob 34/10sOGH05.05.2010

Veröff: SZ 2010/50

7 Ob 180/18yOGH31.10.2018

Beisatz: Hier: Ausweitung einer hobbymäßigen (Abfindungsbrennerei) zu einer gewerblichen Tätigkeit (Ginbrennerei). ABS 1994. (T3); Beis wie T1

7 Ob 153/24mOGH23.10.2024

Beisatz wie T1<br/>Beisatz: Hier: Keine Verdachtsmomente, die ein Misstrauen der Kläger (Vermieter) ihren Mietern gegenüber dahin hätten erwecken müssen, dass die von den Mietern errichtete Fotovoltaikanlage nicht in dem von den Klägern genehmigten Umfang errichtet werde. (T4)<br/>Beisatz: Dem Versicherungsnehmer muss klar sein, dass seine Verhaltensweise geeignet ist, die Gefahr des Eintritts des Versicherungsfalls zu vergrößern. Es muss ihm zumindest ein der positiven Kenntnis gleichkommendes schwerwiegendes Nichtwissen um die Gefahrenerhöhung anzulasten sein. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19750522_OGH0002_0070OB00092_7500000_002

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