Rechtssatz
Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. Davon kann aber nicht gesprochen werden, wenn wenigsten eine quantitative Scheidung des unangefochten gebliebenen und des angefochtenen Entscheidungsteiles möglich ist. (aus Fasching 4,31 und 4,45)
6 Ob 71/69 | OGH | 02.04.1969 |
Veröff: NZ 1970,41 |
2 Ob 273/76 | OGH | 02.06.1977 |
Anm: Veröff: ZVR 1978/245 S 282 |
8 Ob 39/80 | OGH | 24.04.1980 |
Vgl auch; nur: Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft, erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit der noch überprüfbaren Entscheidung steht. (T1) <br/>Veröff: SZ 53/66 |
3 Ob 673/80 | OGH | 25.03.1981 |
nur T1 |
2 Ob 223/82 | OGH | 30.11.1982 |
Auch; nur T1 |
6 Ob 51/05a | OGH | 06.10.2005 |
Vgl auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T2) |
10 ObS 76/16y | OGH | 18.05.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Teilrechtskraft eines ausdrücklich unangefochtenen Zuspruchs von Wochengeld dem Grunde nach. (T3) |
2 Ob 81/19d | OGH | 28.05.2019 |
Auch; nur T1; Beisatz: Umbestellung eines Verlassenschaftskurators. (T4) |
10 Ob 48/23s | OGH | 04.06.2024 |
Beisatz: In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein der Teilrechtskraft entgegenstehender Zusammenhang auch zwischen verschiedenen Entscheidungsformen bestehen kann. (T5)<br/>Beisatz: Hier: Beschluss und Urteil (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19690402_OGH0002_0060OB00071_6900000_001
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