OGH 7Ob183/66; 7Ob228/72; 6Ob18/89; 6Ob19/89; 6Ob8/90; 6Ob14/07p; 6Ob35/07a; 6Ob168/07k; 6Ob167/07p; 6Ob32/15x; 6Ob154/18t; 6Ob102/19x; 6Ob33/20a; 6Ob39/21k; 6Ob38/21p; 6Ob112/21w; 6Ob114/21i; 6Ob73/22m; 6Ob99/23m (RS0006938)

OGH7Ob183/66; 7Ob228/72; 6Ob18/89; 6Ob19/89; 6Ob8/90; 6Ob14/07p; 6Ob35/07a; 6Ob168/07k; 6Ob167/07p; 6Ob32/15x; 6Ob154/18t; 6Ob102/19x; 6Ob33/20a; 6Ob39/21k; 6Ob38/21p; 6Ob112/21w; 6Ob114/21i; 6Ob73/22m; 6Ob99/23m21.2.2024

Rechtssatz

Wird einem im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafter, der nach dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen abberufen werden darf, die Geschäftsführung entzogen, so kann er die Verfügung des Registergerichtes oder der höheren Instanz, durch die die auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung sich ergebende Eintragung angeordnet wird, nicht mit Rekurs anfechten.

Normen

AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3
AußStrG §9
FBG §15 Abs1
GmbHG §16
GmbHG §30b Abs3

7 Ob 183/66OGH03.11.1966

Veröff: EvBl 1967/133 S 153 = NZ 1967,108 = HS 5583

7 Ob 228/72OGH25.10.1972

Veröff: HS 8469 (9)

6 Ob 18/89OGH16.11.1989
6 Ob 19/89OGH21.12.1989

NZ 1991,13

6 Ob 8/90OGH26.04.1990

Beisatz hier: Abberufung eines "geborenen Liquidators" durch Beschluss der Gesellschafter. (T1) <br/>Veröff: ecolex 1990,484

6 Ob 14/07pOGH15.02.2007

Vgl auch; Beisatz: Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH kommt im Verfahren betreffend ihre Eintragung oder Löschung im Firmenbuch keine Rekurslegitimation zu. (T2)

6 Ob 35/07aOGH16.03.2007
6 Ob 168/07kOGH13.09.2007

Auch; Beisatz: Hier: Keine Rekurslegitimation des Gesellschafter-Geschäftsführers gegen Eintragung seiner Abberufung. (T3)

6 Ob 167/07pOGH13.09.2007

Beisatz: Hier: Löschung als Geschäftsführer beruht auf seinem (behaupteten) Rücktritt. (T4)<br/>Beisatz: Dem Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Eintragung der Abberufung kommt keine rechtsbegründende, sondern nur deklarative Wirkung zu. Sie äußert nur im Rahmen des §15UGB und des §17 Abs3GmbHG Rechtswirkungen und berührt die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht. (T5)

6 Ob 32/15xOGH27.04.2015

Auch; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Die Abberufung des Geschäftsführers und die Neubestellung einer anderen Person zum Geschäftsführer bleibt solange bestehen, bis der Generalversammlungsbeschluss allenfalls durch Urteil umgestoßen wird. (T6)<br/>

6 Ob 154/18tOGH31.08.2018

Vgl; Beisatz: Ein Geschäftsführer ist dann rekurslegitimiert, wenn es um seine Eintragung als Geschäftsführer geht und die Wirksamkeit des Bestellungsvorgangs Gegenstand der Überprüfung durch das Firmenbuchgericht war. (T7)

6 Ob 102/19xOGH24.09.2019

Vgl; Beis wie T7

6 Ob 33/20aOGH22.10.2020

Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5; Beisatz: Ihm steht vielmehr der streitige Rechtsweg – die Bekämpfung des Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung – offen. (T8)<br/>Beisatz: Die Rechtsmittellegitimation ist auch bei einer „Abberufung“ durch einen rechtlich von Vornherein wirkungslosen Scheinbeschluss zu versagen. Der Geschäftsführer kann diesfalls weiterhin namens der von ihm vertretenen GmbH Rekurs gegen den Löschungsbeschluss erheben. (T9)

6 Ob 39/21kOGH15.03.2021

Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T10)<br/>

6 Ob 38/21pOGH15.03.2021

Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T11)<br/>

6 Ob 112/21wOGH23.06.2021

Vgl; Beis wie T5

6 Ob 114/21iOGH23.06.2021

Vgl; Beis wie T5

6 Ob 73/22mOGH18.05.2022

Vgl; Beis wie T3

6 Ob 99/23mOGH21.02.2024

vgl; Beisatz: Hier: Anmeldung der Änderung der Vertretungsbefugnis von selbstständiger zu kollektiver Vertretungsbefugnis. (T12); Beisatz wie T3

Dokumentnummer

JJR_19661103_OGH0002_0070OB00183_6600000_001

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