OGH 5Ob333/61; 7Ob621/79; 6Ob620/87; 4Ob557/87 (RS0038382)

OGH5Ob333/61; 7Ob621/79; 6Ob620/87; 4Ob557/8720.3.2024

Rechtssatz

Dem Rechtsanwalt steht kein Belohungsanspruch zu, wenn er einen Vertrag verfaßt, der nicht den ihm erteilten Aufträgen entspricht. Dies gilt auch für den Fall, daß er aus Gründen der Treuepflicht gegenüber früheren Klienten und zur Vermeidung einer Doppelvertretung versucht hat, einen Vertrag zustandezubringen, der mit den Interessen seiner früheren Auftraggeber nicht in Widerspruch steht.

Normen

ABGB §1002
ABGB §1004
RAO §9
RAO §10

5 Ob 333/61OGH15.11.1961
7 Ob 621/79OGH03.05.1979

Veröff: SZ 52/73

6 Ob 620/87OGH23.07.1987

Auch

4 Ob 557/87OGH20.10.1987

nur: Dem Rechtsanwalt steht kein Belohungsanspruch zu, wenn er einen Vertrag verfaßt, der nicht den ihm erteilten Aufträgen entspricht. (T1)

10 Ob 509/94OGH22.03.1994

nur T1

6 Ob 2299/96yOGH18.12.1996

nur T1

6 Ob 35/24aOGH20.03.2024

Dokumentnummer

JJR_19611115_OGH0002_0050OB00333_6100000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)