Rechtssatz
Der Betreuungsaufwand für zwei Wannenbäder pro Woche ist mit je fünfundzwanzig Minuten, daher mit 3,5 - 4 Stunden monatlich zu veranschlagen.
10 ObS 143/22k | OGH | 21.02.2023 |
Beisatz: Die Hilfe umfasst dabei neben dem eigentlichen gründlichen Waschen des gesamten Körpers auch das damit im Zusammenhang stehende Abtrocknen samt allenfalls notwendiger Hautpflege, das Aus- und Wiederankleiden, sowie die damit verbundene Hilfe beim Besteigen und Verlassen von Badewanne oder Dusche. (T1)<br/>Beisatz: Darin sind auch die nur fallweise erforderlichen Verrichtungen des Waschens und Föhnens der Haare sowie der Pediküre und Maniküre berücksichtigt. (T2)<br/>Anm: Zu T 2: Vgl bereits 10 ObS 247/00x (Föhnen der Haare) und 10 ObS 89/01p (Pediküre und Maniküre). |
Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_010OBS00143_9400000_001
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