Rechtssatz
Der Mieter muss sich so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist. Dies setzt aber voraus, dass sein Verhalten zwar nicht schuldhaft sein muss, ihm aber doch bewusst werden hätte können, wobei von dem Bewusstseinkönnen eines durchschnittlichen Mieters auszugehen ist. Verhält sich dagegen der Mieter so, wie man dies von einem vertrauenswürdigen Durchschnittsmieter erwarten kann, so wird dies keinesfalls eine Auflösung des Mietverhältnisses nach § 1118 ABGB rechtfertigen.
1 Ob 550/95 | OGH | 25.04.1995 |
Vgl; nur: Der Mieter muss sich so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist. Dies setzt aber voraus, dass sein Verhalten zwar nicht schuldhaft sein muss, ihm aber doch bewusst werden hätte können. (T1) |
10 Ob 2073/96t | OGH | 09.04.1996 |
nur T1; nur: Wobei von dem Bewusstseinkönnen eines durchschnittlichen Mieters auszugehen ist. (T2) |
7 Ob 17/03f | OGH | 12.02.2003 |
nur: Der Mieter muss sich so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist. Dies setzt aber voraus, dass sein Verhalten zwar nicht schuldhaft sein muss, ihm aber doch bewusst werden hätte können, wobei von dem Bewusstseinkönnen eines durchschnittlichen Mieters auszugehen ist. (T3)<br/>Beisatz: Es ist also kein Verschulden des Mieters erforderlich, wohl aber das Bewusstsein der Vertragswidrigkeit, wie es von einem vertrauenswürdigen Durchschnittsmieter erwartet werden kann. (T4) |
7 Ob 174/08a | OGH | 22.10.2008 |
Auch; nur: Der Mieter muss sich so verhalten haben, dass er nicht mehr vertrauenswürdig ist. (T5) |
2 Ob 165/11w | OGH | 10.11.2011 |
Auch; nur T3; Beisatz: Dass einem durchschnittlichen Mieter die Schädlichkeit langjähriger Schimmelbildung sowohl für die eigene Gesundheit als auch für den Mietgegenstand bewusst sein muss, bedarf keiner näheren Begründung und entspricht der Lebenserfahrung. (T6) |
2 Ob 164/11y | OGH | 08.03.2012 |
nur T3; Beisatz: Grundlage für einen Auflösungsanspruch ist immer ein vertragswidriges Verhalten. (T7) |
1 Ob 33/16h | OGH | 19.10.2016 |
nur T1; Beisatz: Hier: Umsatzrückgänge, bei einem umsatzabhängig vereinbarten Bestandzins. (T8) |
8 Ob 53/20g | OGH | 25.08.2020 |
Beisatz: Hier: Messie-Syndrom. (T9) |
4 Ob 2/23g | OGH | 28.03.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Das Unterlassen des öfteren, ohne vertragliche oder sonstige rechtliche Grundlage als dem Mieter geboten angenommenen Lüftens, begründet keinen grob nachteiligen Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG. (T10) |
Dokumentnummer
JJR_19900116_OGH0002_0050OB00658_8900000_001
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