Rechtssatz
Bei der Aufteilung ist auch zu berücksichtigen, daß der eine Ehegatte es dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebensverhältnissen und Einkommensverhältnissen in der Ehe angemessenen Konsum ermöglichte, eheliches Gebrauchsvermögen anzuschaffen bzw Ersparnisse anzusammeln.
3 Ob 626/85 | OGH | 09.07.1986 |
Auch; Beisatz: Hier: Beiträge für Unternehmen. (T1) |
1 Ob 227/16p | OGH | 20.12.2016 |
Vgl auch; Beisatz: … oder Schulden eines Ehepartners abzusenken. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19821103_OGH0002_0010OB00643_8200000_001
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