OGH 10Ob523/95 (RS0087653)

OGH10Ob523/9517.10.1995

Rechtssatz

Bei Begründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Unterhaltspflichtigen muss während der von der Art des Betriebes und der Zielstrebigkeit sowie den persönlichen Bemühungen des Unternehmers abhängigen Übergangsfrist vom Unterhaltsberechtigten auch eine vorübergehende Unterhaltsreduktion in Kauf genommen werden. Einkommenseinbußen sind aber nur dann hinzunehmen, wenn es sich um die Begründung einer realistischen Einkommensquelle handelt und in absehbarer Zeit mit einem gegenüber dem bisherigen höheren angemessenen Einkommen gerechnet werden kann.

Normen

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bc
ABGB §231 idF KindNamRÄG 2013 Ba
ABGB §231 idF KindNamRÄG 2013 Bc

10 Ob 523/95OGH17.10.1995
7 Ob 140/97gOGH14.05.1997

Auch

6 Ob 228/00yOGH23.11.2000

Auch

1 Ob 56/01vOGH29.05.2001

Ähnlich; Beisatz: Hier stellt sich unter dem Aspekt, dass die Unterhaltsberechtigte von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit wechselte die Frage nach der Anwendung des Anspannungsgrundsatzes. (T1)

6 Ob 22/02gOGH18.04.2002

Vgl

6 Ob 83/02bOGH19.12.2002
2 Ob 180/02pOGH25.11.2004

Auch

4 Ob 91/10aOGH08.06.2010

Auch; Beisatz: Im Fall eines ungewollten Arbeitsplatzverlusts muss dem Unterhaltspflichtigen schon dann die Gründung eines Unternehmens zugebilligt werden, wenn damit im Wesentlichen vergleichbare Erwerbschancen verbunden sind wie mit der früheren unselbständigen Erwerbstätigkeit. (T2)

9 Ob 5/13wOGH24.04.2013

Beisatz: Sind in absehbarer Zeit keine entsprechenden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erwarten, muss der Unterhaltspflichtige eine unselbständige Erwerbstätigkeit annehmen. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Versuch der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem der Ausbildung nicht entsprechenden Fachbereich. (T4)

8 Ob 59/13dOGH27.06.2013

Ähnlich; Beis wie T3

7 Ob 190/19wOGH16.12.2019

Beis wie T3; Beisatz: Hier: Versuch, bereits kurz davor gescheiterte selbstständige Tätigkeit wiederaufzunehmen. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_0100OB00523_9500000_001

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