Normen
UrhG §78
4 Ob 75/94 | OGH | 28.06.1994 |
Veröff: SZ 67/114 |
4 Ob 26/95 | OGH | 25.04.1995 |
Beisatz: Aus diesem Grund kann bei der Beurteilung der Frage, ob die Veröffentlichung eines Bildnisses nach objektiven Grundsätzen berechtigte Interessen verletzt, der Bekanntheitsgrad der abgebildeten Person nicht außer Betracht bleiben. (T1) |
4 Ob 1072/95 | OGH | 10.10.1995 |
Auch; Beisatz: Ist das Aussehen des Abgebildeten jedenfalls nicht allgemein bekannt, genießen auch "Personen der Zeitgeschichte" immer noch den Schutz gegen eine Preisgabe ihres Bildnisses an die Neugierde und Sensationslust der Öffentlichkeit. (T2) |
4 Ob 2059/96i | OGH | 29.05.1996 |
Beisatz: Ist die abgebildete Person allgemein bekannt, dann werden ihre Interessen durch die Bildveröffentlichung in aller Regel nicht beeinträchtigt. Anderes gilt aber ua dann, wenn das Bild einer allgemein bekannten Person den Abgebildeten im Zusammenhang mit dem Begleittext mit Vorgängen in Verbindung bringt, mit denen er nichts zu tun hatte. (T3) |
4 Ob 2247/96m | OGH | 17.09.1996 |
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Auch bei der Veröffentlichung von Bildern allgemein bekannter Personen ist der Zusammenhang, in dem das Bild veröffentlicht wird, und damit auch der Begleittext zu berücksichtigen. (T4) |
4 Ob 165/97m | OGH | 27.05.1997 |
Auch; Beis wie T3 |
4 Ob 2382/96i | OGH | 28.01.1997 |
Vgl auch; nur: Anderes gilt aber ua dann, wenn das Bild einer allgemein bekannten Person den Abgebildeten im Zusammenhang mit dem Begleittext mit Vorgängen in Verbindung bringt, mit denen er nichts zu tun hatte. (T5); Beis wie T3; Beisatz: Eine Verletzung berechtigter Interessen kann auch dann vorliegen, wenn ein Bild in einem solchen Zusammenhang veröffentlicht wird, dass damit dem Abgebildeten eine politische Auffassung unterstellt wird, die er in Wahrheit nicht teilt oder sogar ausdrücklich ablehnt und bekämpft. (T6) |
6 Ob 211/05f | OGH | 15.12.2005 |
Beisatz: Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen verletzt würden, ist darauf abzustellen, ob die Interessen des Abgebildeten bei objektiver Prüfung als schutzwürdig anzusehen sind. (T7) |
4 Ob 177/06t | OGH | 28.09.2006 |
nur T5; Beis wie T3 |
4 Ob 197/06h | OGH | 17.10.2006 |
Auch; nur T5; Beis wie T3; Beis wie T4 |
4 Ob 167/06x | OGH | 28.09.2006 |
Auch; Beis wie T4 |
4 Ob 174/10g | OGH | 10.05.2011 |
Vgl; nur ähnlich T5; Beis ähnlich wie T3; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Der Kläger, der sich an keiner öffentlichen politischen Diskussion beteiligt, wird ohne jeden sachlichen Anknüpfungspunkt in einen assoziativen Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus gestellt. (T8) |
4 Ob 216/13p | OGH | 20.01.2014 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis ähnlich wie T4; Beis ähnlich wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_19940628_OGH0002_0040OB00075_9400000_004
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