Normen
ASVG §176 Abs1 Z6
10 ObS 63/92 | OGH | 10.11.1992 |
Veröff: SZ 65/148 = SSV-NF 6/123 |
10 ObS 284/92 | OGH | 23.02.1993 |
Beisatz: Hier: Unfall eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr bei der Montage der Weihnachtsbeleuchtung. (T1) |
10 ObS 2111/96f | OGH | 21.05.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Unfall eines selbständigen Handelsvertreters im Rahmen von Arbeiten an der elektrischen Hausbeleuchtungsanlage, die er als selbständiger Unternehmer ("Pfuscher") anstelle eines vom Hauseigentümer oder Hausverwalter beauftragten befugten Elektroinstallateurunternehmens ausführte. (T2) |
10 ObS 2095/96b | OGH | 21.05.1996 |
Beisatz: Die Anwendung des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG setzt voraus, dass die Person wie in einem Dienstverhältnis, Lehrverhältnis oder ähnlichem Verhältnis Vollversicherter tätig wird; ist für ein solches Verhältnis kein Raum, weil die Tätigkeit üblicherweise nicht auf Grund eines solchen Verhältnisses ausgeübt wird, so ist die genannte Bestimmung nicht anzuwenden. (T3) |
10 ObS 312/97y | OGH | 04.11.1997 |
Auch; Beis wie T1 nur: Unfall eines Mitgliedes der freiwilligen Feuerwehr. (T4) |
10 ObS 39/02m | OGH | 19.03.2002 |
Beis wie T3; Beisatz: Mitglieder eines Vereines, die geringfügige Tätigkeiten für den Verein verrichten, die üblicherweise nach der Vereinswirklichkeit regelmäßig von Vereinsmitgliedern wahrgenommen werden, werden nicht wie ein Beschäftigter, sondern als Vereinsmitglied tätig. (T5); Beisatz: Hier: Unfall eines Mitglieds einer Jagdgesellschaft (Obmann und Jagdleiter). (T6) |
10 ObS 196/02z | OGH | 18.07.2002 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T5; Beisatz: Insoweit lässt die gesetzliche Unfallversicherung den Privatbereich, den sich die Bürger als Mitglieder eines Vereines schaffen, grundsätzlich unberührt. (T7); Veröff: SZ 2002/98 |
10 ObS 178/12t | OGH | 29.01.2013 |
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Die Anwendung des § 176 Abs 1 Z 6 ASVG setzt auch voraus, dass die Arbeit in einem oder für einen Betrieb geleistet werden muss, also in einer oder für eine auf Erzielung eines bestimmten Arbeitserfolgs ausgerichteten Organisation. (T8) |
2 Ob 243/14w | OGH | 22.01.2015 |
Auch; Beis wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_010OBS00063_9200000_001
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