Normen
ASVG §255 A
10 ObS 51/92 | OGH | 10.03.1992 |
Veröff: SSV-NF 6/28 |
10 ObS 229/98v | OGH | 16.07.1998 |
Auch |
10 ObS 157/99g | OGH | 14.12.1999 |
10 ObS 129/02x | OGH | 18.06.2002 |
nur: Würde aber einem Versicherten im Einzelfall eine Beschäftigungsbewilligung, eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein nicht erteilt, so wäre dies ein Risiko, das die gesetzliche Pensionsversicherung nicht abdeckt. Ein solcher Ausländer ist nicht anders zu behandeln als ein Inländer, der auf Grund der Arbeitsmarktsituation keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen kann. (T1) Beisatz: Eine Ungleichbehandlung von Inländern und Ausländern liegt daher nicht vor. (T2) |
10 ObS 399/02b | OGH | 14.01.2003 |
Vgl auch; Beisatz: Das Fehlen der österreichischen Staatsangehörigkeit bildet kein Verweisungshindernis. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_010OBS00051_9200000_001
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