OGH 4Ob347/86 (RS0078676)

OGH4Ob347/8624.3.1987

Rechtssatz

Wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und sein Produkt in den Verkehr bringt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er nicht im Rahmen des Zumutbaren alles Notwendige getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs nach Möglichkeit auszuschließen. Eine solche Irreführung ist dann zu befürchten, wenn der Gegenstand der Nachahmung auf Grund seiner wettbewerblichen, zur Auslösung von Herkunftsvorstellungen geeigneten Eigenart im Verkehr so bekannt geworden ist, dass sich beim Auftreten von Nachahmungen Verwechslungen über die betriebliche Herkunft ergeben können.

Normen

UWG §1 D3a

4 Ob 347/86OGH24.03.1987
4 Ob 367/86OGH10.03.1987

Veröff: ÖBl 1988,10

4 Ob 343/86OGH15.12.1987

Beisatz: "Easy-Rider" - "Easy-Walker" - Schuhe (T1) <br/>Veröff: MR 1988,23 = ÖBl 1988,41

4 Ob 102/88OGH29.11.1988

Beisatz: Ist die wettbewerbliche Eigenart nur gering, kann nur einen eingeschränkten Schutz in Anspruch genommen werden; in einem solchen Fall können schon geringe Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen beseitigen. (T2)

4 Ob 105/89OGH12.09.1989
4 Ob 110/89OGH12.09.1989

nur: Wer ein fremdes Erzeugnis unter Übernahme von Merkmalen, mit denen der Verkehr eine Herkunftsvorstellung verbindet, nachahmt und sein Produkt in den Verkehr bringt, handelt wettbewerbswidrig, wenn er nicht im Rahmen des Zumutbaren alles Notwendige getan hat, um eine Irreführung des Verkehrs nach Möglichkeit auszuschließen. (T3)

4 Ob 164/90OGH04.12.1990
4 Ob 14/91OGH26.02.1991

Beisatz: 7-Früchte Müsliriegel. (T4) <br/>Veröff: ecolex 1991,330

4 Ob 123/91OGH03.12.1991

Veröff: MR 1992,120

4 Ob 91/93OGH27.07.1993

Veröff: SZ 66/91

4 Ob 117/97bOGH13.05.1997
4 Ob 84/99bOGH13.04.1999

Auch; Beis wie T2

4 Ob 246/06iOGH13.02.2007

Auch; Beis wie T2; Veröff: SZ 2007/21

4 Ob 141/09bOGH20.10.2009

Vgl; Beisatz: Um eine Herkunftsvorstellung auszulösen, wird ein Erinnerungsbild, ein geistiges Fortleben im Gedächtnis des Publikums verlangt. (T5)

4 Ob 110/10wOGH15.02.2011

Vgl; Beis wie T5

4 Ob 227/12dOGH12.02.2013

Vgl; Bem: Mit Ausführungen zum Imitationsmarketing nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG. (T6)

4 Ob 80/19xOGH05.07.2019

Beis wie T2; Veröff: SZ 2019/62

Dokumentnummer

JJR_19870324_OGH0002_0040OB00347_8600000_001

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