OGH 1Ob718/81 (RS0011696)

OGH1Ob718/8117.2.1982

Rechtssatz

Die Ersitzung einer Weg-Servitut erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen, die dem dienenden Grundstück innerhalb der Ersitzungszeit aus dem öffentlichen Gut infolge Verlegung der dem Gemeingebrauch gewidmeten Straße, zu der der Weg stets führte, zugeschrieben wurden.

Normen

ABGB §480
ABGB §484
ABGB §1455
ABGB §1460
ABGB §1465
ABGB §1470
ABGB §1477

1 Ob 718/81OGH17.02.1982

Veröff: MietSlg 34056

1 Ob 516/96OGH04.06.1996

Vgl

1 Ob 512/96OGH22.08.1996

Vgl; Beisatz: Eine Ersitzung ist an einzelnen Grundstücken eines Grundbuchkörpers oder an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks möglich, soferne diese Grundstücke noch nicht im Grenzkataster eingetragen sind (vgl RZ 1959, 194). (T1) <br/>Veröff: SZ 69/187

7 Ob 226/01pOGH07.12.2001

Auch; nur: Die Ersitzung erstreckt sich auch auf unselbständige Teilflächen. (T2)<br/>Beisatz: Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster enthalten sind. (T3)

2 Ob 11/10xOGH11.11.2010

Auch; nur T2; Beis wie T3<br/>Veröff: SZ 2010/142

9 Ob 52/13gOGH27.09.2013

Auch; nur T2; Beis wie T3; Beisatz: Es soll verhindert werden, dass die durch exakte Vermessung ermittelten und im Grenzkataster erfassten Abmessungen der Grundstücke, auf die sich die bücherlichen Rechte beziehen, nachträglich durch eine Ersitzung von Grundstücksteilen unrichtig werden. (T4)

8 Ob 70/14yOGH25.08.2014

Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Anerkannt ist, dass das Eigentum auch an einer bestimmten Teilfläche eines Grundstücks ersessen werden kann. Ausgenommen davon sind nach § 50 VermG lediglich jene Teile von Grundstücken, die bereits im Grenzkataster eingetragen sind. (T5)<br/>Beisatz: Es kann Allein- oder Miteigentum an einem gesamten fremden Grundstück oder an einer Teilfläche davon ersessen werden, wobei das ersessene Grundstück im Allein- oder im Miteigentum stehen kann. (T6)

1 Ob 137/14zOGH22.10.2014

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19820217_OGH0002_0010OB00718_8100000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)