OGH 1Ob333/75 (RS0022607)

OGH1Ob333/7514.1.1976

Rechtssatz

Die Zurechnung einer Schadensfolge ist jedenfalls dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn diese auf einem selbständigen, durch den haftungsbegründenden Vorgang nicht herausgeforderten Entschluss des Verletzten selbst beruht.

Normen

ABGB §1295 Ia3c

1 Ob 333/75OGH14.01.1976

Veröff: RZ 1976/90 S 179

5 Ob 656/80OGH02.06.1981

Beisatz: Hier: Treuhandpflichtverletzung durch einen Notar. (T1)

1 Ob 547/82OGH31.03.1982

Veröff: MietSlg 34178 = MietSlg 34293 = MietSlg 34642 = MietSlg 34644(12)

7 Ob 698/82OGH16.09.1982
6 Ob 768/83OGH15.03.1984

Auch; Beisatz: Hier: Keine Zurechnung von Folgen leicht fahrlässiger Vertragspflichtvernachlässigung eines Notars wegen der Dazwischenkunft eines von dieser Verursachungskomponente unabhängigen freien Willensentschlußes der Geschädigten selbst. (T2)

7 Ob 675/84OGH13.12.1984

Beisatz: Hier: Daher kein Schadenersatzanspruch hinsichtlich der Kosten eines erkennbar aussichtslosen Prozesses gegen einen Dritten. (T3)

7 Ob 537/90OGH22.03.1990

Beisatz: Ergibt eine umfassende Interessenwertung, daß die Belastungsmomente auf seiten des Verletzten oder des Dritten jene auf seiten des Ersttäters bei weitem überwiegen, ist es nicht mehr gerechtfertigt, diesem den Schaden noch zuzurechnen. (T4)

1 Ob 14/94OGH29.03.1994

Veröff. SZ 67/55

1 Ob 16/97bOGH24.06.1997
1 Ob 148/98sOGH30.10.1998

Vgl auch; Beisatz: Zieht der Kaufinteressent über Bestandverhältnisse an einer vom BIG-Gesetz betroffenen Liegenschaft keine zureichenden Erkundigungen ein, so beruht der daraus erwachsene Nachteil auf einem selbständigen, vom als haftungsbegründend bezeichneten Vorgang nicht herausgeforderten Entschluß des Geschädigten. (T5)

1 Ob 129/01dOGH26.06.2001

Beisatz: Hier hat der Kläger eine nach seiner Sicht der Rechtslage nicht erforderliche, auf einem selbständigen, durch den angeblich haftungsbegründenden Vorgang nicht herausgeforderten Entschluss beruhende freiwillige Leistung erbracht. (T6)

7 Ob 17/10sOGH30.06.2010
3 Ob 192/10xOGH19.01.2011

Auch

9 ObA 134/12iOGH26.11.2012

Beisatz: Hier: Unterbliebene Anmeldung zur Sozialversicherung bei bewusstem und gewolltem Eingehen einer Beschäftigung trotz bestehenden Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs 2 AuslBG. (T7)

8 ObA 66/13hOGH27.02.2014

Dokumentnummer

JJR_19760114_OGH0002_0010OB00333_7500000_001

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