OGH 6Ob256/74 (RS0019368)

OGH6Ob256/7413.3.1975

Rechtssatz

Entgeltlichkeit ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen eines Verwahrungsvertrages. Wesentlich ist die - sei es auch konkludent - erklärte Übernahme der Obsorgepflicht (1 Ob 598/55 JBl 1956,232).

Normen

ABGB §957
ABGB §961
ABGB §964

6 Ob 256/74OGH13.03.1975

Veröff: EvBl 1976/21 S 42 = MietSlg 27157

6 Ob 730/76OGH27.01.1977

Vgl; Beisatz: Haftung eines Viehübernehmers im Schlachthaus für vollzählige Weitergabe an die Lohnschlächter. (T1)

1 Ob 687/87OGH20.01.1988

nur: Wesentlich ist die - sei es auch konkludent - erklärte Übernahme der Obsorgepflicht. (T2)

2 Ob 196/06xOGH23.03.2007

Auch

1 Ob 231/15zOGH22.12.2015

Vgl auch; Beisatz: Hier: Bei einem im Waggon eines Reisezugs vorhandenen offenen Kofferregal handelt es sich nicht um ein " Gepäckabteil " iSd § 26 Abs 6 Satz 1 Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG). Ein dort - wenn auch aufgrund eines entsprechenden Hinweises des Schaffners - deponiertes Reisegepäck ( Handgepäck ) kann keine schlüssige Übernahme einer Verwahrungspflicht der Bahn begründen. Es bleibt bei der Beaufsichtigungsobliegenheit des Reisenden. (T3)

9 Ob 14/19bOGH23.07.2019

Dokumentnummer

JJR_19750313_OGH0002_0060OB00256_7400000_003

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