OGH 4Ob63/72 (RS0029896)

OGH4Ob63/7226.9.1972

Rechtssatz

Wenn sich der Angestellte beharrlich weigert, sich einer durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnung des Dienstgebers zu fügen, so setzt er einen Entlassungsgrund.

Angestellte — Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Zweigstelle — Verweigerung — Nichtfügen — Anweisung — Anordnung — Befolgung — Nichtbefolgung — Besprechung — Beharrlichkeit — Pflichtenvernachlässigung

 

Normen

AngG §27 Z4 E4f

4 Ob 63/72OGH26.09.1972

Veröff: ZAS 1973,227 (zustimmend Müller) = SozM IA/d,1062

4 Ob 74/83OGH12.07.1983

Vgl auch; Veröff: RdW 1984,180

4 Ob 127/83OGH18.10.1983

Ähnlich

4 Ob 124/84OGH23.10.1984

Auch; Beisatz: Weigerung eines im Außendienst Beschäftigten trotz wiederholter Aufforderungen die Filiale zu Besprechungen aufzusuchen. (T1)

9 ObA 118/93OGH09.06.1993

Auch; Beisatz: Weiterverwendung eigener Preislisten, die infolge der Einbeziehung von Nebenleistungen höhere Preise als jene des Arbeitgebers ausweisen, trotz entgegenstehender Weisung. (T2)

9 ObA 164/95OGH06.12.1995

Auch; Beisatz: Hier: Weigerung eines im Außendienst tätigen Angestellten, einen Terminkalenderauszug aus dem Computer für die jeweils nächste Woche dem Dienstvorgesetzten auszudrucken, zur Wochenbesprechung mitzubringen und seinen Kalender vorzulegen sowie einen Gesprächstermin abzusagen. (T3)

9 ObA 129/98fOGH21.10.1998

Beisatz: Hier: Verstoß eines Außendienstmitarbeiters gegen die Dienstanweisung, Anbahnungalisten und Wochenpläne zu führen sowie einmal wöchentlich Kundentermine zu fixieren. (T4)

9 ObA 151/02zOGH04.09.2002
9 ObA 248/02iOGH04.12.2002

Beisatz: Hier: Weisung an LKW-Fahrer, während der Dienstfahrten nicht mit Sexhotlines zu telefonieren, ist gerechtfertigt. (T5)

9 ObA 35/03tOGH21.05.2003

Auch

9 ObA 149/17bOGH30.01.2018
9 ObA 56/20fOGH26.08.2020

Vgl; Beisatz: Hier: § 31 Abs 1 Z 3 DOA: Trotz wiederholter Aufforderungen Nichtbefolgung der Weisungen, die die Kontrolle der Arbeitsleistung ermöglichen sollten. (T6)

8 ObA 6/22yOGH30.03.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Fortgesetzte Weigerung eines Flugkapitäns, sich einer von seiner Arbeitgeberin angeordneten, für die Überprüfung seiner Flugtauglichkeit relevanten Testung zu unterziehen. (T7)

Dokumentnummer

JJR_19720926_OGH0002_0040OB00063_7200000_002

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