Rechtssatz
Es ist unzulässig, eine vorgreifende Beweiswürdigung vorzunehmen und solcherart einem Beweismittel, das nicht ausgeführt wurde, von vornherein den inneren Beweiswert abzusprechen. Das Gericht hat aber zu prüfen, ob und inwieweit das vom Antragsteller angestrebte Ergebnis der Beweisaufnahme geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte (Sachlage und) Beweislage maßgebend zu verändern, insbesondere die bisherigen Ergebnisse des Beweisverfahrens in einer bestimmten Richtung zu widerlegen und auf diese Weise die Entscheidung zu beeinflussen.
13 Os 49/75 | OGH | 10.04.1975 |
Vgl auch |
12 Os 52/75 | OGH | 23.06.1975 |
Ähnlich |
10 Os 192/77 | OGH | 01.02.1978 |
Ähnlich; Beisatz: Beantragte Beweise, die entscheidende Tatsachen betreffen und ein verwertbares Ergebnis nicht von vornherein ausschließen, sind durchzuführen. (T1) |
9 Os 159/79 | OGH | 04.03.1980 |
nur: Es ist unzulässig, eine vorgreifende Beweiswürdigung vorzunehmen und solcherart einem Beweismittel, das nicht ausgeführt wurde, von vornherein den inneren Beweiswert abzusprechen. (T2); Beisatz: Auch nicht bei einem fünfjährigen Zeugen wegen möglicher Beeinflussung (durch die Eltern). (T3) Veröff: EvBl 1980/150 S 444 |
9 Os 130/80 | OGH | 28.10.1980 |
nur: Das Gericht hat aber zu prüfen, ob und inwieweit das vom Antragsteller angestrebte Ergebnis der Beweisaufnahme geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte (Sachlage und) Beweislage maßgebend zu verändern, insbesondere die bisherigen Ergebnisse des Beweisverfahrens in einer bestimmten Richtung zu widerlegen und auf diese Weise die Entscheidung zu beeinflussen. (T4) |
9 Os 150/80 | OGH | 07.10.1980 |
Vgl auch; nur T4 |
11 Os 117/80 | OGH | 14.01.1981 |
nur T2; Beisatz: Verstoß gegen § 3 StPO. (T5) |
12 Os 104/81 | OGH | 06.08.1981 |
nur T4 |
9 Os 82/81 | OGH | 30.06.1981 |
nur T4 |
11 Os 2/83 | OGH | 17.01.1983 |
nur T2 |
9 Os 168/83 | OGH | 22.11.1983 |
Vgl auch; nur T4 |
11 Os 192/83 | OGH | 21.12.1983 |
Vgl auch; Beisatz: Unter Berufung auf Bertel, Strafprozessrecht, S 120. (T7) |
9 Os 212/83 | OGH | 24.01.1984 |
nur T4; Veröff: EvBl 1984/154 S 610 |
11 Os 45/84 | OGH | 21.03.1984 |
nur T2 |
13 Os 97/84 | OGH | 05.07.1984 |
Vgl auch |
11 Os 7/85 | OGH | 31.01.1985 |
Beisatz: Hier: Beweisantrag für ein Thema abgelehnt, dem im Rahmen der Beweiswürdigung ausschlaggebende Bedeutung zugemessen wurde. (T8) |
12 Os 134/85 | OGH | 19.09.1985 |
Ähnlich; Beisatz: Wo mit einem verlässlichen Resultat schon nach Art der beantragten Beweise zufolge allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu rechnen ist, muss vom Antragsteller, damit sein Begehren relevant ist, auch die Anführung jener besonderen Umstände gefordert werden, kraft derer im konkreten Fall (wider aller Erfahrung) das Gegenteil erwartet werden kann. (T9) |
9 Os 76/85 | OGH | 02.07.1986 |
Vgl auch; Beisatz: Die Prüfung der Frage, ob von einer begehrten Beweisaufnahme überhaupt ein verwertbares Ergebnis erwartet werden kann und inwieweit die Beweisaufnahme geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm bereits vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte Sachlage und Beweislage maßgebend zu verändern, steht aber dem Gericht zu, wobei im Geschworenengerichtsverfahren keine anderen Grundsätze gelten als sonst. (T11) |
11 Os 171/88 | OGH | 21.03.1989 |
Vgl auch; nur T2; Beisatz: Ein (noch dazu für den Angeklagten nachteiliger) Wahrscheinlichkeitsschluss stellt keinen Ersatz für die verweigerte Beweisaufnahme dar, deren Durchführung nach Lage des Falles vorweg eine Verbreiterung der bezüglichen Entscheidungsgrundlagen erwarten ließ. (T12) |
12 Os 154/90 | OGH | 14.03.1991 |
Vgl auch; nur T4; Beisatz: Das Gericht hat die Sachdienlichkeit eines Beweismittels im Interesse der Verfahrenskonzentration jeweils aus der Sicht der konkreten Verfahrenslage zu prüfen. (T13) |
11 Os 22/92 | OGH | 24.03.1992 |
Vgl auch; Beisatz: Von einer grundsätzlich unzulässigen Vorwegnahme der Beweiswürdigung könnte nur dann nicht gesprochen werden, wenn das angebotene Beweismittel unabhängig von anderen Verfahrensergebnissen schon nach den Denkgesetzen oder nach gesicherter allgemeiner Lebenserfahrung unter keinen Umständen geeignet wäre, die ihm zugedachte Beweiskraft zugunsten des Angeklagten zu entfalten. (T14) |
13 Os 55/95 | OGH | 31.05.1995 |
Vgl auch; nur T4; Beis ähnlich wie T11 |
14 Os 35/07i | OGH | 08.05.2007 |
Auch; Beisatz: Macht ein Beweisantrag nicht klar, ob und inwieweit das vom Antragsteller angestrebte Ergebnis, geeignet ist, die dem Gericht durch die Gesamtheit der ihm vorliegenden Verfahrensergebnisse vermittelte (Sach- und) Beweislage maßgebend zu verändern, insbesonders die bisherigen Ergebnisse des Beweisverfahrens in einer bestimmten Richtung zu widerlegen und auf diese Weise die Entscheidung zu beeinflussen, verfällt der Antrag daher zu Recht der Abweisung. (T16) |
14 Os 49/09a | OGH | 23.06.2009 |
Beisatz: Ungeachtet des Verbots vorgreifender Beweiswürdigung hat das Schöffengericht eine Relevanzprüfung dahingehend durchzuführen, ob und inwieweit das vom Antragsteller angestrebte Ergebnis der Beweisaufnahme geeignet ist, die im Antragszeitpunkt gegebene Beweislage maßgeblich zu verändern. (T17) |
11 Is 77/19m | OGH | 08.10.2019 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19710616_OGH0002_0090OS00056_6900000_017
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