56. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (BGBl. III Nr. 141/2004, letzte Kundmachung BGBl. III Nr. 82/2011) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Montenegro | 30. Dezember 2011 |
Serbien | 26. März 2012 |
Spanien1 | 21. September 2011 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Serbien am 17. Mai 2012 gemäß Art. 3 Abs. 1 und Anhang I des Protokolls das Jahr 1990 als Bezugsjahr deklariert und in Übereinstimmung mit Anhang VI erklärt, dass es als eine Staatswirtschaft im Übergang betrachtet werden will.
Faymann
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