55. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) (BGBl. Nr. 41/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 77/2011) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Albanien | 6. September 2011 |
Georgien | 7. Februar 2013 |
Faymann
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