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§ 4 MinBestG-Durchführungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen (vgl. § 6).

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 4.

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2025/872 , zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung hinsichtlich des automatischen Austausches von Informationen aus dem Mindeststeuerbericht, ABl. Nr. L 39 vom 6.5.2025 S. 1, in österreichisches Recht umgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

20013077

Dokumentnummer

NOR40274873

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