§ 0
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.08.2017
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBI. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 65/2015, wird verordnet:
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Familien und Jugend
INHALTSVERZEICHNIS
1. Hauptstück – Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 1 Ziele
§ 2 Maßnahmen zur Zielerreichung
§ 3 Bevorzugte Aufnahme
§ 4 Bevorzugte Ernennung/Bestellung
§ 5 Ausschreibung
§ 6 Auswahlkriterien
§ 7 Auswahlverfahren
§ 8 Maßnahmen zum Schutz der Würde am Arbeitsplatz
§ 9 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 10 Informationsarbeit
§ 11 Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme
§ 12 Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 13 Informationsrechte
2. Hauptstück – Besondere Fördermaßnahmen
1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung
§ 14 Grundausbildung
§ 15 Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung
§ 16 Vortragende und Unterrichtsmaterialien
2. Förderung des beruflichen Aufstiegs
§ 17 Laufbahn- und Karriereplanung
§ 18 Besetzung von Leitungsfunktionen
§ 19 Verbesserung der internen Information
3. Förderung des Wiedereinstiegs
§ 20 Information
§ 21 Gleitender Wiedereinstieg
4. Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
§ 22 Betreuungspflichten, flexiblere Arbeitszeitformen, Teilzeitbeschäftigung
§ 23 Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung
5. Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenanteile in Kommissionen und Beiräten
§ 24 Förderung der Mitarbeit von Frauen
§ 25 Inkrafttreten
Anlage Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils
Schlagworte
Ausbildung, Laufbahnplanung
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2017
Gesetzesnummer
20009959
Dokumentnummer
NOR40196316
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