vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 14 – Änderungen Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.10.2013

Artikel 14 – Änderungen

Dieses Abkommen kann im Wege gegenseitigen schriftlichen Einvernehmens der Parteien geändert werden. Jede Partei teilt der anderen den Abschluss der internen Verfahren mit, die für das Inkrafttreten der Änderungen erforderlich sind. Die Änderungen treten 30 Tage nach der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157282

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)