Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen im Lehrberuf Tapezierer/in und Dekorateur/in ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Ausmessen von Räumen und Ermitteln des Materialbedarfes,
- 2. Beurteilen, Überprüfen der Beschaffenheit von Böden, Decken und Wänden sowie Vorbereiten der Untergründe zB durch Säubern, Bürsten, Schleifen, Absaugen, Ausbessern von Fehlstellen, Vorstreichen,
- 3. Gestalten und Anfertigen von Vorhängen und Dekorationen sowie Montieren von Karniesen- und Vorhangsystemen,
- 4. Anbringen von Wand- und Deckenbeschichtungsstoffen wie Tapeten, Wandbelägen, Wandbespannungs- und Wandbeschichtungsstoffen durch Spalieren, Verlegen, Verkleben, Ver- und Bespannen,
- 5. Verlegen von Bodenbelägen, insbesondere Teppichböden, Spannteppiche, elastische Bodenbeläge sowie Parkett- und Laminatböden,
- 6. Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen wie zB durch Bespannen von Sonnenschutzanlagen,
- 7. Aufbauen von klassischen und modernen Polstermöbeln sowie Reparieren von Polstermöbeln,
- 8. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie von Normen und Qualitätsstandards.
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