Artikel 1
Artikel 1 | Vertragsumfang |
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Sekretariat für Europäische Angelegenheiten der Regierung der Republik Mazedonien dar, die auf der Basis von Zuschüssen finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist. |
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
20006709
Dokumentnummer
NOR40116375
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