Artikel 3
Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung
Im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte verpflichtet sich die österreichische Seite zu folgenden Leistungen:
- 1. Bezahlung der Gehälter und sonstigen Bezüge, Sozialleistungen und Versicherungen;
- 2. Bezahlung der Reisekosten von Österreich nach Senegal und zurück für die Fachkräfte und ihre Familienangehörigen;
- 3. Bezahlung der Transportkosten für die persönliche Habe und für allfällige berufliche Ausrüstung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien von Österreich nach Dakar und zurück;
- 4. Bezahlung der Reisekosten für den Heimaturlaub der Fachkräfte und ihrer Familien gemäß ihrem Einsatzvertrag.
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